Home > Archiv > Themen 2006 > Kaution und Betriebskosten
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Ein Vermieter darf nach Auszug des Mieters einen Teil der Kaution einbehalten, wenn noch Nachforderungen bei der Betriebskostenabrechnung zu erwarten sind. Die Kaution sichere auch noch nicht fällige Ansprüche des Vermieters und erstrecke sich auch auf zu erwartende Betriebskostennachforderung, urteilt der BGH (VIII ZR 51/05). Anmerkung: © Haus & Grund Niedersachsen
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