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Nach dem erneut katastrophalen Elbhochwasser will das Land Niedersachsen unbürokratisch und schnell den vom Hochwasser betroffenen Menschen helfen. Insgesamt sollen 5 Millionen Euro anteilig auf die betroffenen Landesteile verteilt werden. Außerdem wird es steuerliche Erleichterungen für die Betroffenen geben. Die Verteilung wird direkt durch die Landkreise erfolgen. Damit soll Bürgern, aber auch landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben geholfen werden, akute Notlagen zu überbrücken. Als Beispiele wurden Obdachlosigkeit oder Zahlungsunfähigkeit genannt. Als „Billigkeitsmaßnahme“ sind 2 Millionen Euro zur schnellen Hilfe für Privathaushalte vorgesehen. 3 Millionen Euro können als weitergehende Existenzsicherungsmaßnahmen mit einer Anmeldefrist bis zum 30. Juni 2006 gewährt werden. Sollten Mittel aus dem Bereich der Billigkeitsmaßnahmen nicht abgerufen werden, wird der Rest dem Existenzsicherungsprogramm zugeschlagen. Das Finanzministerium hat die Finanzämter per Erlass angewiesen, den Betroffenen schnell umsetzbare steuerliche Erleichterungen zu gewähren. Bereits fällige Steuern sollen gestundet werden, wenn dadurch eine finanzielle Notsituation vermieden werden kann. Flankierend sollen Steuervorauszahlungen herab gesetzt werden. Darüber hinaus erhält der Erlass Hinweise zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden bei Privathaushalten sowie auch bei Unternehmen und Betrieben. Der Erlasswortlaut ist in der Internetseite des Nds. Finanzministeriums unter www.mf.niedersachsen.de abrufbar. Zudem haben die Finanzämter Lüchow und Lüneburg für die dort geführten Hochwasseropfer Telefonnummern eingerichtet, unter denen die Betroffenen sich über die auf sie zutreffenden steuerlichen Erleichterungen informieren können (FA Lüchow Tel.: 05841/963153; FA Lüneburg Tel.: 04134/305156). © Dr. Hans Reinold Horst
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