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| Mit Wirkung zum 01. Januar 2006 ist die Eigenheimzulage weggefallen. Nun will das Land Niedersachsen einkommensschwache Familien ab 2 Kindern beim Erwerb von Wohneigentum fördern. Bislang konnten diese Förderung nur Familien mit mindestens 3 Kindern in Anspruch nehmen. Die Förderung wurde vor allem als Vorfinanzierung der Eigenheimzulage
gewährt.
an einkommensschwache Familien vergeben. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses ist die Förderung niedriger. Sie richtet sich nach der Zahl und dem Alter der Kinder und beträgt zwischen 20.000 Euro und 25.000 Euro. Finanzielle Hilfen gibt es auch bei Um- und Ausbauten. Ausgezahlt werden die Mittel über die Landestreuhandstelle (LTS). Anträge können über die Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte bei der LTS bestellt werden. Dem Vernehmen nach sollen Baudarlehen in den ersten 10 Jahren zinslos bei einer zweiprozentigen Tilgung p.a. ausgereicht werden. Generell werden an die Förderung Bedingungen geknüpft. So müssen die derzeitigen Wohnverhältnisse der Antragsteller nachweislich unzureichend sein. Das Einkommen darf bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten: Bei einer vierköpfigen Familie darf das Bruttojahreseinkommen z. B. nicht über 39.700 Euro liegen. Bei 5 Kindern ist ein Jahreseinkommen von 59.500 Euro Obergrenze. Nähre Informationen sind bei der LTS (Experten-Hotline: 0511/361-5773 und -5774) zu erhalten. © Dr. Hans Reinold Horst
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