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Antidiskriminierungsrichtlinie: Haus & Grund fordert 1 : 1-Umsetzung
Gesetzentwurf der Grünen beschränkt Vertragsfreiheit und belastet Vermieter durch Bürokratie

Im Vorfeld der erneuten Beratungen im Bundestag über die Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie am 20. Januar appelliert Haus & Grund an die SPD-Fraktion, ihre bisherige Haltung zu überdenken. Haus & Grund erwartet nach dem Regierungswechsel eine Einigung der großen Koalition auf eine 1 : 1-Umsetzung der EU-Richtlinie.

Der Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) von Bündnis 90/Die Grünen ist identisch mit dem Gesetzesvorhaben der vorherigen Bundesregierung, der schon in der vergangenen Legislaturperiode deutlich eine „grüne“ Handschrift getragen hat und letztlich am Widerstand des Bundesrates scheiterte. Die Vorstellungen von Bündnis 90/Die Grünen würden die Vertragsfreiheit nach Ansicht von Haus & Grund drastisch einschränken und die Vermieter durch mehr Bürokratie belasten. „Der alte und jetzt wieder vorgelegte Gesetzentwurf geht weit über die EU-Richtlinie hinaus“, so die Kritik des Verbandes.

So nennt die europäische Richtlinie zum Beispiel zwei Diskriminierungsmerkmale (Rasse und ethnische Herkunft) für die Vermietung von Wohnraum, der Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes aber insgesamt acht. Während die Richtlinie nur eine Beweiserleichterung vorsieht, führt der Entwurf die Beweislastumkehr ein. Vermieter wären beweispflichtig dafür, dass sie Mieter bei der Auswahl nicht diskriminiert haben. Dies macht es notwendig, die Entscheidungskriterien schriftlich von jedem potenziellen Mieter abzufragen und zu archivieren, um Beweise für mögliche Gerichtsverfahren vorzuhalten.

© Haus & Grund
März 2006

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