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Die Immobilie als Altersvorsorge – Garant oder Placebo?

Der Koalitionsvertrag kündigt an, die selbstgenutzte Wohnimmobilie zum 01. Januar 2007 stärker in die staatlich geförderte Altersvorsorge zu integrieren. Isoliert betrachtet, ist diese Absicht nur zu begrüßen.

Denn eine Funktion der zumindest selbstgenutzten Wohnimmobilie als Altersvorsorge ist dringend notwendig:

  • Staatliche Rentenleistungen sind aufgrund der Kassenlage und der demografischen Entwicklung keinesfalls mehr sicher und werden abgebaut.
  • Renteneinkünfte werden zusätzlich nach dem Alterseinkünftegesetz in der Zukunft immer stärker besteuert.
  • Einkünftelöcher und Altersarmut sind in vielen Fällen absehbar.
  • Der Staat zieht sich aus der Verantwortung und verweist seine Bürgerinnen und Bürger auf private Vermögensbildung, um auch im Alter ein Auskommen zu finden.

Betroffene fragen sich immer lauter: Um Himmels Willen, wo von denn, wo doch alles ständig teurer wird und der Staat auch mit der Besteuerung immer stärker zuschlägt.

Beispiel ist die Besteuerung im Immobiliensektor:

  • Die Veräußerungsgewinnsteuer wird immer stärker ausgeweitet. Noch 1997 waren Gewinne aus Immobilienveräußerungen steuerfrei, wenn die Immobilie zwei Jahre gehalten wurde. Nachdem diese Frist auf 10 Jahre ausgedehnt wurde, soll es nun ab dem 01.01.2007 zur grundsätzlichen Versteuerung etwaiger Veräußerungsgewinne kommen.
  • Im Vermietungssektor wurden die degressiven Abschreibungsmöglichkeiten abgeschafft, so dass es nur noch die lineare Abschreibung gibt.
  • Verlustverrechnungen bei einzelnen Einkunftsarten werden dazu noch beschränkt. Entstehen zum Beispiel durch Mietforderungsaußenstände, oder durch hohe Sanierungs- und Modernisierungskosten Verluste im Bereich der Vermietung und Verpachtung, so kann dies mit anderen Einkunftsarten zukünftig nicht mehr verrechnet werden. Erinnert sei in diesem Zusammenhang nur an die große Sanierungswelle, die mit der beabsichtigten Einführung von Gebäudeenergiepässen in diesem Jahr einhergehen wird.

Können diese Entwicklungen durch einen gesteigerten Einbezug der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die staatlich geförderte Altersvorsorge aufgefangen werden? Eine positive Antwort darf bezweifelt werden, steht aber letztlich aus. Wie auch immer: Die Funktion der Immobilie als Instrument der Altersvorsorge muss dringend gestärkt werden – daran gibt es keinen Zweifel.

1. Konzept der Immobilienwirtschaft
Die ersten Vorschläge werden unterbreitet. Die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft haben ein eigenes Konzept zur besseren Integration der Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge vorgestellt. Prinzip des Modells ist einerseits die Möglichkeit einer Kapitalentnahme aus dem angesparten Vermögen bisheriger Riester-Versicherungen zur Finanzierung einer Immobilie. Dabei ist es möglich, entnommene Beträge jederzeit in beliebigen Raten zurück zu zahlen. Das entnommene Kapital wird jährlich mit einem festen Satz verzinst und erst mit dem Renteneintritt versteuert. Im Gegensatz zur aktuellen Regelung innerhalb der Riester-Rente, in der eine solche Rückzahlung nach einem Jahr beginnen muss, gibt es bei dem vorgeschlagenen neuen Modell keine zeitliche Begrenzung. Je nach Umfang der Rückzahlungen erhält der Sparer im Alter eine dann zu versteuernde Geldrente. Dieses Modell der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft heißt KaNaPE (Kapitalstock zur Kalkulation der Nachgelagerten Persönlichen Einkommensbesteuerung).

2. Konzept der Landesbausparkassen
Einen Alternativvorschlag gibt es von den Landesbausparkassen. Er basiert auf einem Verzicht auf eine nachgelagerte Versteuerung. Zudem sollten Immobilienerwerber des Jahres 2006 die ab 2007 geltende Förderung bereits nutzen können. Die Eckpunkte dieses Modells lassen sich im Übringen wie folgt festhalten: Diejenigen, die Anspruch auf Riester-Förderung haben, müssen auch die Chance auf eine entsprechende Förderung für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum bekommen. Die Förderung von Wohneigentum sollte für die Dauer der Selbstnutzung und der Finanzierungsaufwendungen erfolgen und dabei unkompliziert, transparent und von der Bevölkerung akzeptiert sein (Förderhöhe analog Riester). Die neue Förderung sollte sich auf die Finanzierungsphase konzentrieren, in der die Menschen besonders auf eine Unterstützung angewiesen sind (Konzentration auf die Nachsparphase). Für den Eigenkapitalausbau gibt es bereits bewährte Förderinstrumente. Auf nachgelagerte Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum sollte verzichtet werden. Deshalb sollte mit einem pauschal zwanzigprozentigem Abschlag bei der Förderung gearbeitet werden. Das Fördermodell sollte auf das Jahr 2006 vorgezogen werden.

Fazit
Unabhängig von jeder Einzelbewertung der vorgestellten Modelle bieten sie zwar keine Garantie für eine stets auskömmliche Altersvorsorge, garantieren aber die Aufwertung einer diesbezüglichen Funktion selbstgenutztem Immobilienvermögens. Das ist notwendig, richtig und daher wichtig. Sie sind also beileibe auch kein Placebo. Detailfragen sollten möglichst schnell abgestimmt und geklärt werden. Begrüßenswert ist ein möglichst schnell eingreifendes und möglichst unbürokratisches Modell, das die Bildung von Wohneigentum möglichst zügig garantiert. Denn je mehr Zeit im aktiven Erwerbsleben zur Tilgung aufgenommener Baudarlehen zur Verfügung steht (Nachsparphase) desto sicherer wird das einmal erworbene Immobilieneigentum vor teuren Nachfinanzierungen oder gar vor Zwangsversteigerungen.

© Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst
März 2006

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