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KfW-Förderprogramme zum energiesparenden Bauen

CO²-Gebäudesanierungsprogramm

Das CO²-Gebäudesanierungsprogramm startete zum 01. Februar 2006. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) wird dazu 200 Millionen Euro aus Restmitteln zur Verfügung stellen. Gefördert werden Energiesparanstrengungen wie die Wärmedämmung von Dach, Wänden und Kellerdecken in Kombination etwa mit dem Einbau neuer Fenster, die insgesamt den CO²-Ausstoß um mindestens 40 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr reduzieren müssen. Der jährliche effektive Zinssatz wird bei 20 Jahren Laufzeit von 1,81 % auf 1,00 % abgesenkt. Der Förderhöchstbetrag von 250 Euro pro m²-Wohnfläche wird auf 50.000 Euro je Wohneinheit umgestellt. Laut Aussage der KfW soll damit die volle Finanzierung einer solchen Sanierung möglich sein. Zusätzlich wird die Förderung auf alle Wohngebäude erweitert, die bis Ende 1983 fertiggestellt wurden. Bislang galt sie nur für ältere Gebäude bis einschließlich Baujahr 1978.

Wohnraum modernisieren

Das Programm „Wohnraum modernisieren“ fördert einzelne Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
mit energiesparender Wirkung („Öko-Plus“), etwa den Einbau einer neuen Heizung.
Hier gilt jetzt ein effektiver Zinssatz von 2,0 % bei zwanzigjähriger Laufzeit (zuvor 3,37 %). Der Öko-Plus-Förderhöchstbetrag hat sich allerdings auf 50.000 Euro pro Wohneinheit halbiert. Für sogenannte Standardmaßnahmen wie eine Badrenovierung bleibt der Höchstbetrag bei 100.000 Euro. Hier sind aber 3,32 % Zinsen fällig (bisher 3,79 %).

Ökologisch Bauen

Mit dem Programm „Ökologisch Bauen“ unterstützt die KfW den Bau besonders energiesparender Gebäude und den Einbau von Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen. Je nach Hausmodell ist der effektive Jahreszins auf 1,0 % oder 2,54 % heruntersubventioniert. Für alternative Heizanlagen wie etwa Holzpellet-Öfen gelten ebenfalls 2,54 %. Überdies wurden die Höchstbeträge auf 50.000 Euro angehoben.

Die KfW hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass bei bereits gestellten Darlehensanträgen die verbesserten Konditionen zugrunde gelegt werden.

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© Dr. Hans Reinold Horst
Haus & Grund Niedersachsen
25.02.2006

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