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Gericht: Jährliche Kehrpflicht belastet Eigentümer unverhältnismäßig
Haus & Grund begrüßt Urteil zur Schornstein-Reinigung

Moderne Gaszentralheizungen müssen nicht mehr zwingend einmal im Jahr durch einen Schornsteinfeger gereinigt werden. Haus & Grund weist auf ein entsprechendes Urteil der Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hin (Az.: 6 A 10105/05).

Das Gericht stellte fest:
„Die jährliche Kehrpflicht von Schornsteinen belastet den Grundstückseigentümer unverhältnismäßig.“

Die Entscheidung steht im Widerspruch zu der in Niedersachsen gültigen „Kehr- und Überprüfungsverordnung“ für Gasheizungsanlagen, die eine jährliche Reinigung der Abgasleitungen vorschreibt. Für die Richter entspricht die generelle jährliche Reinigungspflicht nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf moderner Heizungsanlagen. Daher reiche zunächst die Überprüfung der Abgasleitungen aus. Nur wenn dabei eine Gefahrensituation erkannt würde, müsse die Anlage gereinigt werden.

Haus & Grund begrüßt das Urteil. Die Entscheidung spiegelt den aktuellen Stand der Technik wider und kann dazu beitragen, die Schornsteinfeger-Gebühren der privaten Hauseigentümer zu reduzieren.

© Haus & Grund
Januar 2006

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