Home > Archiv > Themen 2006 > Schikanöse Nachbarn
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Das OLG Frankfurt urteilt (4 U 84/01), der Verkäufer eines Hauses sei verpflichtet, den Käufer auch ungefragt über extrem schikanöse Nachbarn aufzuklären. Der Verkäufer war seit Jahren von seinem Nachbarn belästigt worden. Der Nachbar beleidigte ihn, drohte ihm mit Mord, beschmierte seine Haustür mit Erbrochenem und belästigte ihn durch überlaute Musik und Geschrei. Der Verkäufer sah keine Veranlassung dies beim Verkauf seines Hauses mitzuteilen. Er erwähnte lediglich, dass das Haus nicht immer leise sei. Dieser Hinweis genügt nicht. Das OLG Frankfurt verurteilt den Verkäufer zur Erstattung der Erwerbs-, Finanzierungs- und Renovierungskosten in Höhe von 200.000 Euro. Im Gegenzug bekommt der Verkäufer sein Haus zurück. © Haus & Grund Niedersachsen
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