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Bildet sich in einer Wohnung nach dem Einbau neuer Fenster mit Isolierverglasung Schimmel, trifft den Mieter keine Schuld, wenn er nicht gleichzeitig auf das dadurch erforderlich veränderte Heiz- und Lüftungsverhalten aufmerksam gemacht wurde. Normalerweise sei die Schimmelbekämpfung Sache des Mieters, wenn der Vermieter nachweisen könne, die betroffene Wohnung sei frei von bautechnischen Mängeln und der Schimmelbefall rühre auch sonst nicht aus dem Verantwortungsbereich des Vermieters. Anders sehe es jedoch aus, wenn durch das Auswechseln alter Fenster in die vorhandene Bausubstanz eingegriffen und aus diesem Grunde das Raumklima verändert werde. Dies falle in den Risikobereich des Vermieters, so dass es sachgerechter und präziser Hinweise für Heizen und Lüften im veränderten Raumklima bedürfe, urteilt das Landgericht Gießen (1 S 63/00). © Haus & Grund Niedersachsen
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