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Resolution der Mitgliederversammlung
von Haus & Grund Deutschland am 10.06.2005 in Aachen

Die Mitgliederversammlung der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hat am 10. Juni 2005 folgende Resolution verabschiedet:

Stärkung der Position der Gläubiger bei Zwangsvollstreckungen

Begründung:
Der größte Kostenfaktor bei Mietstreitigkeiten ist schon seit langem der Kostenvorschuss des Gerichtsvollziehers für die Zwangsräumung der Wohnung, welchen der Gläubiger vor Beginn der Räumung erbringen muss.

Die Durchsetzung von Räumungstiteln erfolgt durch Gerichtsvollzieher. Regelmäßig beauftragt der zuständige Gerichtsvollzieher selbst Unternehmen, die die Räumung dann durchführen. Unser Vorwurf geht dahin, dass die Gerichtsvollzieher mit der Durchführung der Räumung häufig Umzugsunternehmen zu überhöhten Preisen beauftragen, ohne Vergleichsangebote einzuholen oder auf das Angebot des Gläubigers einzugehen, die Arbeiten selbst auszuführen bzw. selbst ausführen zulassen.

Das Vorgehen ist bisher von der Gesetzgebung und Rechtsprechung gedeckt:
Grundsätzlich kann der Gerichtsvollzieher im Rahmen seines Ermessens selbst bestimmen, wen er mit der Räumung beauftragt. Eine Verpflichtung, mehrere Vergleichsangebote einzuholen oder den vom Gläubiger vorgeschlagenen Spediteur zu beauftragen, besteht noch nicht.

Diese Praxis hat dazu geführt, dass auf diesem Sektor kein Wettbewerb stattfindet, da die Gerichtsvollzieher nur mit „dem Spediteur ihres Vertrauens“ zusammenarbeiten bzw. aufgrund von Rahmenverträgen (Pfandkammerordnung) der Amtsgerichte mit ausgewählten Spediteuren angewiesen werden, bei der Vornahme aller Räumungsvollstreckungen gem. § 48 Abs. 1 GVO nur die Transportmittel und Arbeits-Kräfte von der Dienstaufsicht einzig zugelassenen Spedition in Anspruch zu nehmen. In mehr als 2 Dutzend Paragraphen sind alle Rechtsbeziehungen und Kosten und vor allem Mindestgebühren des Spediteurs festgelegt. In Großstädten wie beispielsweise Düsseldorf und Köln bestehen Pfandkammerordnungen seit weit über 30 Jahren mit derselben Spedition.

Angesichts dieser unzeitgemäßen Monopolstellung ist es nicht erstaunlich, dass der vom Gläubiger geforderte Kostenvorschuss auch in der Endabrechnung des Gerichtsvollziehers zumeist vollständig und Euro-genau verbraucht wird.

Nicht zuletzt durch diese Praxis sind in den letzten zehn Jahren die Kosten für Zwangsräumungen explosionsartig gestiegen. In einer wachsenden Anzahl von Fällen führen sie - im Zusammenwirken mit dem Mietausfall und Renovierungskosten bei Chaosmietern - zu untragbaren Belastungen von Vermietern. Auch für die mit der Haus & Grund-Organisation zusammenarbeitenden Rechtsschutzversicherer, die für bis zu drei Räumungsversuche die Kostenvorschüsse übernehmen, ist die Prämienkalkulation zu einem wachsenden Ärgernis geworden.


Deshalb fordert Haus & Grund Deutschland:

Im Rahmen einer Gesetzesänderung soll es dem Gläubiger – entgegen des bestehenden Räumungsmonopols von ausgewählten Speditionen – ermöglicht werden, selbst zuverlässige Unternehmen unter Aufsicht des zuständigen Gerichtsvollziehers mit der Räumung beauftragten zu können oder bei eigener Zuverlässigkeit des Gläubigers oder des Vertreters die Arbeiten selbst zur Einlagerung in die Pfandkammer auszuführen. Diese Maßnahmen sollen zu einer nachhaltigen Kostenreduzierung bei Zwangsräumungen führen.

© Haus & Grund Niedersachsen

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