Immer mehr Paare ohne
Trauschein verwirklichen zusammen ihren Traum vom Eigenheim. Doch in einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt es andere Regeln als in der Ehe.
Deshalb sollten unverheiratete Paare schon vor dem gemeinsamen
Bau oder Kauf eines Hauses rechtliche und finanzielle Aspekte schriftlich
klären – beispielsweise per Partnerschaftsvertrag oder durch
eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft).
Denn:
Für Paare ohne Trauschein gibt es zum Beispiel keine gesetzlichen
Erbrechte. Bleibt das Paar kinderlos und stirbt einer von beiden, so erben
dessen Eltern oder Geschwister seinen Anteil an der Immobilie. Nur wenn
das Paar gemeinsame Kinder hat, erben sie. Deshalb sollten durch notariellen
Erbvertrag gegenseitig bindende erbrechtliche Verfügungen festgelegt
werden.
Ebenfalls wichtig:
Finanzbeiträge zum Bau oder Kauf der Immobilie sollten nachvollziehbar
und klar beweisbar dokumentiert werden. Eigenleistungen sollte ein finanzieller
Wert beigemessen werden. Dazu sollten für den Fall Auseinandersetzungsregelungen
getroffen werden, dass man sich später einmal trennt. Entsteht dann
Streit, weil nichts geregelt ist, so werden die hart erarbeiteten Sachwerte
„verprozessiert“. Dazu muss es nicht kommen.
Denn: Der kluge Mann / die kluge Frau baut vor.
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