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Trauschein nein – Immobilie ja

Immer mehr Paare ohne Trauschein verwirklichen zusammen ihren Traum vom Eigenheim. Doch in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt es andere Regeln als in der Ehe.

Deshalb sollten unverheiratete Paare schon vor dem gemeinsamen Bau oder Kauf eines Hauses rechtliche und finanzielle Aspekte schriftlich klären – beispielsweise per Partnerschaftsvertrag oder durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft).

Denn:
Für Paare ohne Trauschein gibt es zum Beispiel keine gesetzlichen Erbrechte. Bleibt das Paar kinderlos und stirbt einer von beiden, so erben dessen Eltern oder Geschwister seinen Anteil an der Immobilie. Nur wenn das Paar gemeinsame Kinder hat, erben sie. Deshalb sollten durch notariellen Erbvertrag gegenseitig bindende erbrechtliche Verfügungen festgelegt werden.

Ebenfalls wichtig:
Finanzbeiträge zum Bau oder Kauf der Immobilie sollten nachvollziehbar und klar beweisbar dokumentiert werden. Eigenleistungen sollte ein finanzieller Wert beigemessen werden. Dazu sollten für den Fall Auseinandersetzungsregelungen getroffen werden, dass man sich später einmal trennt. Entsteht dann Streit, weil nichts geregelt ist, so werden die hart erarbeiteten Sachwerte „verprozessiert“. Dazu muss es nicht kommen.

Denn: Der kluge Mann / die kluge Frau baut vor.

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