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Der Sturm am 12. Februar 2005 verursacht in Niedersachsen
zahlreiche Personen und Sachschäden.
Bei den Versicherungsunternehmen gehen die Schadensmeldungen
ein.
Doch welche Sachversicherung kommt in welchem Fall zum Tragen?
Die Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung umfasst neben Schäden durch die
direkte Einwirkung des Sturms auch beispielsweise Schäden, die durch
herabfallende Äste, entwurzelte Bäume oder abgebrochene Schornsteine
am Gebäude entstanden sind. Ebenso sind aber auch Folgeschäden
durch eingedrungenes Regenwasser mitversichert, sofern der Sturm das Gebäude
so beschädigt hat, dass dieser Folgeschaden eintreten konnte. Befindet
sich das Gebäude noch im Rohbau, kommt bei Sturmschäden die
Bauleistungsversicherung zum Tragen.
Die Hausratversicherung
Geht aufgrund des Sturms ebenfalls Wohninventar zu Bruch, ersetzt die
Hausratversicherung den entstandenen Schaden. Unabhängig von der
Ursache übernimmt eine Glasversicherung Schäden an Fenster-
oder Türscheiben. In manchen Fällen ist das Glasbruchrisiko
bereits in die Hausratversicherung eingeschlossen worden.
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Pressekontakt:
Dr. Hans Reinold Horst
Verbandsvorsitzender
e-mail: horst@haus-und-grund-nds.de
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