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Sturm über Niedersachsen

Der Sturm am 12. Februar 2005 verursacht in Niedersachsen zahlreiche Personen und Sachschäden.

Bei den Versicherungsunternehmen gehen die Schadensmeldungen ein.
Doch welche Sachversicherung kommt in welchem Fall zum Tragen?

Die Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung umfasst neben Schäden durch die direkte Einwirkung des Sturms auch beispielsweise Schäden, die durch herabfallende Äste, entwurzelte Bäume oder abgebrochene Schornsteine am Gebäude entstanden sind. Ebenso sind aber auch Folgeschäden durch eingedrungenes Regenwasser mitversichert, sofern der Sturm das Gebäude so beschädigt hat, dass dieser Folgeschaden eintreten konnte. Befindet sich das Gebäude noch im Rohbau, kommt bei Sturmschäden die Bauleistungsversicherung zum Tragen.

Die Hausratversicherung
Geht aufgrund des Sturms ebenfalls Wohninventar zu Bruch, ersetzt die Hausratversicherung den entstandenen Schaden. Unabhängig von der Ursache übernimmt eine Glasversicherung Schäden an Fenster- oder Türscheiben. In manchen Fällen ist das Glasbruchrisiko bereits in die Hausratversicherung eingeschlossen worden.

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Pressekontakt:
Dr. Hans Reinold Horst
Verbandsvorsitzender
e-mail: horst@haus-und-grund-nds.de

© Haus & Grund Niedersachsen

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