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Die Reform des Schornsteinfegerwesens

Haus & Grund Niedersachsen hatte neben anderen Vertretern der Wohnungswirtschaft im Juni des vergangenen Jahres an einer Anhörung im Niedersächsischen Wirtschaftsministerium zur Reform des Schornsteinfegerwesens teilgenommen (wir berichteten).

Die damalige Zielrichtung des Niedersächsischen Wirtschaftsministers Walter Hirche aufgreifend, hat sich Haus & Grund Landeschef Dr. Hans Reinold Horst in den nachbereitenden Verhandlungen für eine Reduzierung der Kosten sowie des Bürokratieaufwandes stark gemacht. Dr. Horst forderte massiv und nachdrücklich Bürokratie- und Kostenreduzierung insbesondere durch Verlängerung der Kehr- und Überprüfungsintervalle je nach technischer Möglichkeit und durch Zusammenlegung von Kehr- und Überprüfungsterminen.

Einer am Rande der geplanten Reform des Schornsteinfegerwesens auch diskutierten Gebührenerhöhung erteilte Haus & Grund Niedersachsen dagegen eine harte Absage.

Verbandschef Dr. Horst:
"Gebührenerhöhungen sind für uns derzeit überhaupt kein Thema. Nicht kostendeckende Aufwands- und Ertragsrechnungen können nicht akzeptiert werden. Wie andere Unternehmer, tragen auch die Inhaber von Schornsteinfegerbetrieben ein Unternehmensrisiko. Daran muss appelliert werden."

Kommen die Betriebsinhaber mit den Geldern nicht zurecht, so müssten sie ihr Unternehmen eben finanziell sanieren, so Dr. Horst. Keinesfalls kann es angehen, einerseits auf eine weitere Monopolisierung des Schornsteinfegerwesens zu drängen, andererseits aber eigene Unternehmerrisiken in wirtschaftlich angespannten Zeiten handstreichartig auf den privaten Eigentümer als Endverbraucher zu verlagern. Etwaige Gebührenerhöhungen noch mit dem Wunsch nach einem zweiten Kraftfahrzeug im Betrieb begründen zu wollen, und dazu auch noch auf die dann steigende Flexibilität zum Wohle der Kunden hinzuweisen, sei wirtschaftlich und politisch in der heutigen Zeit höchst unsensibel.

Haus & Grund Niedersachsen fordert daher zunächst eine stärkere Transparenz der Schornsteinfegergebühren, um über ihre Angemessenheit überhaupt entscheiden zu können.

© Haus & Grund Niedersachsen

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