Home   >   Archiv   >   Themen 2005   >   ROLAND-Rechtsschutz mit neuen Tarifen

ROLAND-Rechtsschutz: neue Tarife

Seit 10 Jahren unterhält Haus & Grund Niedersachsen eine Kooperation mit der ROLAND Rechtsschutzversicherung zu besonders günstigen Konditionen für Haus & Grund-Mitglieder. Die ROLAND Rechtsschutzversicherung deckt die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits ab dem Moment, in dem eine Angelegenheit vor Gericht landet.

Seit dem 01. Juli 2004 haben sich durch ein neues Gesetz die Anwalts- und Gerichtsgebühren um rund 14 % erhöht. Seit 1995 hat der Roland die Beiträge stabil gehalten. Wegen der allgemein gestiegenen Schadenkosten für den Rechtsschutz der niedersächsischen Haus- und Grund Mitglieder ergeben sich folgende Änderungen:

  • Die Beitragssätze gemäß Rechtsschutzantrag werden um 9 % (nicht 14 %) erhöht.
  • Die Selbstbeteiligung von 10 %, mindestens 127 Euro, wird auf maximal 500 Euro gesenkt (statt bisher 750 Euro).
  • Die Erhöhung gilt für Neuanträge ab 01. April 2005.
  • Für Altverträge gilt die Erhöhung ab 01. Juli 2005.
  • Für Ordnungswidrigkeiten (z.B. überhöhte Miete) ist der Rechtschutz erweitert auf die außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Die Mitglieder werden hierzu von der Roland AG angeschrieben, wobei den Versicherten wegen der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zusteht.

Neue Anträge können beim Landesverband ab März 2005 angefordert werden. Für einen Antrag zu den bisherigen Bedingungen, der ab 01. April 2005 beim Landesverband eingeht, gelten die neuen Beiträge.

<< zurück

 
Anbieterkennzeichnung | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt | Presse