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Seit 10 Jahren unterhält Haus & Grund Niedersachsen eine Kooperation mit der ROLAND Rechtsschutzversicherung zu besonders günstigen Konditionen für Haus & Grund-Mitglieder. Die ROLAND Rechtsschutzversicherung deckt die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits ab dem Moment, in dem eine Angelegenheit vor Gericht landet. Seit dem 01. Juli 2004 haben sich durch ein neues Gesetz die Anwalts- und Gerichtsgebühren um rund 14 % erhöht. Seit 1995 hat der Roland die Beiträge stabil gehalten. Wegen der allgemein gestiegenen Schadenkosten für den Rechtsschutz der niedersächsischen Haus- und Grund Mitglieder ergeben sich folgende Änderungen:
Die Mitglieder werden hierzu von der Roland AG angeschrieben, wobei den Versicherten wegen der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Neue Anträge können beim Landesverband ab März 2005 angefordert werden. Für einen Antrag zu den bisherigen Bedingungen, der ab 01. April 2005 beim Landesverband eingeht, gelten die neuen Beiträge. |