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Haus & Grund Niedersachsen fordert Mietensicherungsgesetz
2 Milliarden Euro Mietschulden sind zuviel!

Im ersten Halbjahr 2005 stiegen die Verbraucherpleiten um 40% gegenüber dem Vorjahr. Alle 20 Minuten erging ein Pfändungsbeschluss. Zunehmende Armut treibt private Vermieter durch Mietausfälle selbst in die Schuldenfalle. Die Zwangsversteigerung der Immobilie und ihr Verlust als Instrument privater Altersvorsorge sind die Folge.

Deshalb hat der Verband Haus & Grund Niedersachsen jetzt den Entwurf eines „Gesetzes zur Sicherung der Wohnungsmiete“ der Niedersächsischen Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann vorgelegt.

Haus & Grund Landeschef Dr. Hans Reinold Horst:
„Mit dem Entwurf des Mietensicherungsgesetzes wollen wir die schlimmsten Konsequenzen für notleidende Vermieter abwenden und gleichzeitig einen funktionierenden Wohnungsmarkt gewährleisten. Wir erwarten, dass über das Land Niedersachsen ein entsprechender Gesetzgebungsantrag im Bundesrat eingebracht wird“.

Hier die wichtigsten fünf Punkte des Entwurfes:

  • eine neu gestaltete Kaution, die ihrem Zweck gerecht wird,
  • direkte Zahlung der Miete mit Nebenkosten an den Vermieter durch den Sozialhilfeträger in Hartz IV-Fällen,
  • Zulassung der Mietensicherung durch einstweilige Verfügung zur Vermeidung eigener Insolvenz des Vermieters und in Fällen, in denen die Mieten für den Vermieter Unterhaltscharakter haben.
  • Verkürzung höchstzulässiger Räumungsfristen
  • Festschreibung der Pflicht des Gerichtsvollziehers, die Kosten der Räumungsvollstreckung zu minimieren.
Pressekontakt:

Dr. Hans Reinold Horst, Verbandsvorsitzender
Haus & Grund Niedersachsen
Schützenstraße 24, 30853 Langenhagen
Te.: 0511/973297-34. Fax: 0511/973297-32
E-Mail: horst@haus-und-grund-nds.de

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