Home > Archiv > Themen 2005 > Pflichtprüfung für Makler abgeschafft
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Die jährliche Pflichtprüfung für Immobilienmakler wird entfallen. Darauf haben sich Bundestag und Bundesrat geeinigt. Die Prüf- und Aufbewahrungspflichten sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt. Sie sollen in Zukunft für Immobilienmakler nicht mehr anwendbar sein. Der Vorsitzende des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen, Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, sprach sich gegen die Abschaffung aus. Zwar haben Makler – was der IVD betont – keine treuhänderische Funktion, doch genießen sie bei Käufer und Verkäufer eine Vertrauensstellung. Dieser Vertrauensstellung muss Rechnung getragen werden, so Dr. Horst. Zu fordern sei damit eine ständig fortgebildete Sachkunde, aber auch eine Dokumentationspflicht im konkreten Verkaufsgeschäft. Schon das EU-Verbraucherschutzrecht zeige eine starke Tendenz, dass Werbeanzeigen mit in den Vertrag inhaltlich einfließen. Gerade im Kaufrecht sei dies in § 434 Abs. 1 S. 3 BGB dokumentiert, so Dr. Horst. Gerade bei der effizienten Bedeutung von Immobiliengeschäften für private Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer sei die Entwicklung auf gesetzgeberischer Ebene ein Schritt in die falsche Richtung, betonte der Verbandsvorsitzende. Haus & Grund Landeschef Dr. Horst: Weitere Themen zu "Makler": © Haus & Grund Niedersachsen |