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BGH: Rechte der Lebensversicherten gestärkt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die Rechte von Lebensversicherungskunden gestärkt (Urteil vom 12.10.2005 – IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03). Danach darf der Rückkaufwert von Lebensversicherungspolicen bei vorzeitiger Kündigung durch den Versicherten nicht mehr auf Null sinken. Entsprechende Klauseln in den Versicherungsverträgen seien unwirksam, so der BGH. Bereits Ende Juli hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Inhaber von Lebensversicherungen mit mehr Transparenz bei ihren Verträgen und mit einer angemessenen Beteiligung am Vermögen und den stillen Reserven ihres Versicherers rechnen können.

In der Vergangenheit gingen viele Versicherte, die ihre Police in den ersten Jahren nach Abschluss wieder kündigten, gänzlich leer aus, weil der Versicherer den Rückkaufwert mit den Vertragskosten – darunter auch mit der Abschlussprovision - verrechnete. Davon waren insbesondere Kapitallebensversicherungen betroffen, die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden. Allerdings sind auch für später abgeschlossene Policen ähnliche Prozesse anhängig.

Das neue Urteil des BGH läuft darauf hinaus, dass Kunden bei vorzeitiger Kündigung mindestens knapp die Hälfte der eingezahlten Beiträge zurückbekommen müssen. Ebenso können Betroffene, die in dem oben genannten Zeitraum eine Police abgeschlossen und dann vorzeitig wieder gekündigt haben, nun nachträglich versuchen, einen höheren als den gezahlten Rückkaufwert geltend zu machen. Es muss befürchtet werden, dass die auf diesem Sektor für die Versicherer entstehenden Verluste im Rahmen einer Überprüfung der laufenden Vertragspraxis eingedämmt werden sollen. Eine insgesamt bedenkliche Entwicklung, wenn man die Rolle der Lebensversicherung als Element der Altersvorsorge und der Baufinanzierung bedenkt. Denn neben der Heranziehung der Krankenkassenbeiträgen und der Eingriffe durch den Steuerfiskus droht nun auch „versicherungsinterner“ Ungemach; dies alles vor dem Hintergrund, dass sogar politische Forderungen nach dem Zwang zu einer privaten Altersvorsorge bereits laut geworden sind.

© Dr. Hans Reinold Horst
Haus & Grund Niedersachsen
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