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Neue Kündigungsfrist von Altmietverträgen

Der Deutsche Bundestag hat am 17. März 2005 neue Kündigungsfristen für sogenannte Altmietverträge beschlossen. Für Mieter soll nunmehr selbst dann eine dreimonatige Kündigungsfrist gelten, wenn in alten Formularverträgen aus der Zeit vor der Mietrechtsreform (Stichtag 01.09.2001) längere Kündigungsfristen vereinbart worden sind.
Das Gesetz tritt am 01. Juni 2005 in Kraft.

Haus & Grund bezeichnete dieses Vorgehen als Gefälligkeitsgesetzgebung.

Die klaren Ergebnisse der Mietrechtsreform sowie die daraufhin ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes werden aus ideologischen Gründen einseitig wiederum zu Lasten des Vermieters vom Tisch gewischt. Angesichts der Situation auf dem Wohnungsmarkt ist diese erneute Schlechterstellung der Vermieter, deren Planungssicherheit weiter verringert wird, kaum noch verständlich.

© Haus & Grund Niedersachsen

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