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Der Deutsche Bundestag
hat am 17. März 2005 neue Kündigungsfristen für
sogenannte Altmietverträge beschlossen. Für Mieter
soll nunmehr selbst dann eine dreimonatige Kündigungsfrist
gelten, wenn in alten Formularverträgen aus der Zeit vor der Mietrechtsreform
(Stichtag 01.09.2001) längere Kündigungsfristen vereinbart worden
sind. Haus & Grund bezeichnete dieses Vorgehen als Gefälligkeitsgesetzgebung. Die klaren Ergebnisse der Mietrechtsreform sowie die daraufhin ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes werden aus ideologischen Gründen einseitig wiederum zu Lasten des Vermieters vom Tisch gewischt. Angesichts der Situation auf dem Wohnungsmarkt ist diese erneute Schlechterstellung der Vermieter, deren Planungssicherheit weiter verringert wird, kaum noch verständlich. © Haus & Grund Niedersachsen |