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Koalitionsvereinbarung und Immobilienbesteuerung

Die Würfel sind gefallen, die Koalitionsvereinbarung von der neuen Bundesregierung unterzeichnet. Schon früh zeichnete sich ab, dass die große Koalition über die Erhöhung der Steuerlast und über das Streichen vieler Vergünstigungen einig wurde. Wen wundert dies – braucht doch der Staat dringend Geld. Was ist da einfacher, als auf die Bevölkerungsgruppe zuzugreifen, die mit Ihrem Vermögensanlagen zwar staatstragend, aber im wahrsten Sinne des Wortes „immobil“ ist, ihre Vermögenswerte also nicht ins Ausland transferieren kann. Die privaten Immobilieneigentümer, eine staatstragende Bevölkerungsgruppe, die mit ihren investiven Engagements die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger dieses Staates mit angemessenem Wohnraum überhaupt erst garantieren, sind also wieder einmal die willkommenen Opfer.

Für die private Immobilienwirtschaft ergeben sich folgende steuerlichen Auswirkungen:

 
Einkommensteuer

Gewinne aus dem Verkauf von vermieteten Immobilien privater Eigentümer werden künftig mit 20 % besteuert – unabhängig davon, wie lange das Objekt gehalten wurde. Bisher unterliegen die Gewinne nur dann einer Spekulationssteuer, wenn Immobilien binnen 10 Jahren verkauft werden. Die Besteuerung kann für Wertsteigerungen und für Neufälle ab dem Jahre 2007 gelten. Bei der Einführung der Besteuerung ist zwischen Neu- und Altfällen zu unterscheiden. Dazu sind zwei Möglichkeiten denkbar: Zum einen könnten lediglich die Wertsteigerungen besteuert werden, die nach dem 01.01.2007 entstehen. Alternativ dazu könnten lediglich Immobilien den neuen Steuerregeln unterworfen werden, die ab den 01.01.2007 gekauft werden. Für alle vorherigen Käufe würde dann weiter das jetzt noch aktuelle Recht gelten.

Diese Pläne haben erhebliche Konsequenzen für all jene, die eine Mietwohnung zur Altersvorsorge erworben haben.
Dazu ein Beispiel:
Ein Rentnerehepaar, das im Jahre 1970 ein Haus gekauft hat und es 2008 veräußert, um sich einen Platz im Altersheim zu finanzieren, müsste den durch die Inflation entstandenen Preisanstieg voll versteuern. Der Staat wird zum Inflationsgewinner. Egal, ob der Gewinn pauschal oder mit den persönlichen Steuersatz belegt wird, Millionen von Menschen werden im Alter weniger Geld haben, als ursprünglich erwartet. Dies läuft der eigenen Aufforderung des Staates, im Zuge der Rentenreform mehr für die private Altersvorsorge zu investieren, krass zuwider.

Die degressive Abschreibung von Gebäuden mit Mietwohnungen soll schon zum 01.01.2006 gestrichen werden. Für Investoren rechnete sich der Bau von Mietwohnungen oft nur noch unter Einbeziehung von Abschreibungssätzen in Höhe von 4 % der Herstellungskosten über 10 Jahre, dann 2,5 % über 8 Jahre und 1,25 % in den folgenden 32 Jahren. Ein großes Einsparvolumen können die Finanzpolitiker von diesen Maßnahmen kaum erwarten. Aufgrund der flauen Konjunktur und schwachen Immobilienmärkte liegt der Mietwohnungsbau ohnehin längst am Boden.

Auch die Ehegattenbesteuerung innerhalb der Einkommensteuer soll neu geregelt werden. Die bisherigen Steuerklassen bei Verheirateten sollen abgeschafft, das Ehegattensplitting beibehalten werden. Stattdessen soll ein Anteilsystem eingeführt werden, mit dem jeder Ehegatte soviel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht. Dies soll ab 2008 gelten.

Wenn man sich auch noch nicht auf konkrete Beschlüsse geeinigt hat, so wird der Sparerfreibetrag wahrscheinlich von 1.370 € auf nur noch 750 € gekürzt.
 

Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage wird zum 31.12.2005 gestrichen. Immobilienkäufe und Bauverträge ab den 01.01.2006 werden also nicht mehr gefördert. Wegen der langen Förderdauer wirkt sich dies finanziell aber erst allmählich aus. Im ersten Jahr bringt dies für den Bund und die Länder rund 500 Millionen Euro. Weil die bisherigen Bezieher ihr Geld weiter erhalten, wird die Förderung erst 2014 auslaufen und dann den vollen Einsparbetrag in Milliardenhöhe erreichen. Als Ausgleich dafür ist geplant, selbstgenutztes Wohneigentum besser in die geförderten Riester-Rente zu integrieren. Dies soll allerdings erst ab 2007 geschehen!
 

Wohnungsbauprämie

Auch Bausparer sollen nicht ungeschoren davon kommen. Die Wohnungsbauprämie für mittlere und kleinere Einkommensbezieher soll gestrichen werden. Bislang betragen die Einkommensgrenzen, bis zu denen Bausparer einen Anspruch auf Wohnungsbauprämie (maximal 512 bzw. 1.024 € jährlich) haben, 25.000 € für Ledige und 51.200 € für Verheiratete. Dabei handelt es sich um das zu versteuernde Jahreseinkommen.
 

Handwerker-Rechnungen

Um den Handwerk entgegen zu kommen, sollen ab dem kommenden Jahr auch Privatleute Handwerker-Rechnungen geltend machen können. Dies soll aber nur für reine Lohnkosten des Handwerkers, nicht für das auf der Rechnung ausgewiesene Material möglich sein. Es ist daran gedacht, 20 % der Kosten (bis maximal 3.000 €) anzuerkennen. Damit errechnet sich ein maximal pro Jahr abziehbarer Betrag von 600 €. Bei den gravierenden Eingriffen für das private Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum ist die Begrenzung auf 20 % der Lohnkosten nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel.
 

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird von derzeit noch 16 auf 19 % ab dem Jahre 2007 angehoben. Der ermäßigte Steuersatz von derzeit 7 % soll unverändert bleiben, so dass die Preise für Nahrungsmittel, Zeitungen, Bücher, Kino, Theater, Oper u. a. stabil bleiben könnten. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer soll eine Senkung der Arbeitslosenversicherung in Höhe von 2 Prozentpunkten erfolgen. Dem steht aber eine wahrscheinliche Anhebung der Rentenbeiträge um 0,4 Prozentpunkte entgegen.
 

Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer soll spätestens zum 01.01.2007 unter Berücksichtigung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Bemessungsgrundlage der Erb- und Schenkungsbesteuerung im Immobiliensektor reformiert werden. Was die Besteuerung vererbter Unternehmen angeht, so soll für jedes Jahr der Unternehmensfortführung zum Erhalt der Arbeitsplätze die auf das übertragene Unternehmen entfallende Erbschaftsteuerschuld reduziert werden. Sie soll ganz entfallen, wenn das Unternehmen mindestens 10 Jahre nach Übergabe fortgeführt wird.

© Dr. Hans Reinold Horst
Haus & Grund Niedersachsen

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