Die Würfel sind
gefallen, die Koalitionsvereinbarung von der neuen Bundesregierung unterzeichnet.
Schon früh zeichnete sich ab, dass die große Koalition über
die Erhöhung der Steuerlast und über das Streichen
vieler Vergünstigungen einig wurde. Wen wundert dies –
braucht doch der Staat dringend Geld. Was ist da einfacher, als auf die
Bevölkerungsgruppe zuzugreifen, die mit Ihrem Vermögensanlagen
zwar staatstragend, aber im wahrsten Sinne des Wortes „immobil“
ist, ihre Vermögenswerte also nicht ins Ausland transferieren kann.
Die privaten Immobilieneigentümer, eine staatstragende Bevölkerungsgruppe,
die mit ihren investiven Engagements die Versorgung der Bürgerinnen
und Bürger dieses Staates mit angemessenem Wohnraum überhaupt
erst garantieren, sind also wieder einmal die willkommenen Opfer.
Für die private Immobilienwirtschaft ergeben sich
folgende steuerlichen Auswirkungen:
Einkommensteuer
Gewinne aus dem Verkauf von vermieteten Immobilien
privater Eigentümer werden künftig mit 20 % besteuert
– unabhängig davon, wie lange das Objekt gehalten wurde. Bisher
unterliegen die Gewinne nur dann einer Spekulationssteuer, wenn Immobilien
binnen 10 Jahren verkauft werden. Die Besteuerung kann für Wertsteigerungen
und für Neufälle ab dem Jahre 2007 gelten. Bei der Einführung
der Besteuerung ist zwischen Neu- und Altfällen zu unterscheiden.
Dazu sind zwei Möglichkeiten denkbar: Zum einen könnten lediglich
die Wertsteigerungen besteuert werden, die nach dem 01.01.2007 entstehen.
Alternativ dazu könnten lediglich Immobilien den neuen Steuerregeln
unterworfen werden, die ab den 01.01.2007 gekauft werden. Für alle
vorherigen Käufe würde dann weiter das jetzt noch aktuelle Recht
gelten.
Diese Pläne haben erhebliche Konsequenzen für
all jene, die eine Mietwohnung zur Altersvorsorge erworben
haben.
Dazu ein Beispiel:
Ein Rentnerehepaar, das im Jahre 1970 ein Haus gekauft hat und es 2008
veräußert, um sich einen Platz im Altersheim zu finanzieren,
müsste den durch die Inflation entstandenen Preisanstieg voll versteuern.
Der Staat wird zum Inflationsgewinner. Egal, ob der Gewinn pauschal oder
mit den persönlichen Steuersatz belegt wird, Millionen von Menschen
werden im Alter weniger Geld haben, als ursprünglich erwartet. Dies
läuft der eigenen Aufforderung des Staates, im Zuge der Rentenreform
mehr für die private Altersvorsorge zu investieren, krass zuwider.
Die degressive Abschreibung von Gebäuden
mit Mietwohnungen soll schon zum 01.01.2006 gestrichen
werden. Für Investoren rechnete sich der Bau von Mietwohnungen oft
nur noch unter Einbeziehung von Abschreibungssätzen in Höhe
von 4 % der Herstellungskosten über 10 Jahre, dann 2,5 % über
8 Jahre und 1,25 % in den folgenden 32 Jahren. Ein großes Einsparvolumen
können die Finanzpolitiker von diesen Maßnahmen kaum erwarten.
Aufgrund der flauen Konjunktur und schwachen Immobilienmärkte liegt
der Mietwohnungsbau ohnehin längst am Boden.
Auch die Ehegattenbesteuerung innerhalb
der Einkommensteuer soll neu geregelt werden. Die bisherigen Steuerklassen
bei Verheirateten sollen abgeschafft, das Ehegattensplitting beibehalten
werden. Stattdessen soll ein Anteilsystem eingeführt werden, mit
dem jeder Ehegatte soviel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen
Bruttolohn entspricht. Dies soll ab 2008 gelten.
Wenn man sich auch noch nicht auf konkrete Beschlüsse
geeinigt hat, so wird der Sparerfreibetrag wahrscheinlich
von 1.370 € auf nur noch 750 € gekürzt.
Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage wird zum 31.12.2005 gestrichen.
Immobilienkäufe und Bauverträge ab den 01.01.2006 werden also
nicht mehr gefördert. Wegen der langen Förderdauer wirkt sich
dies finanziell aber erst allmählich aus. Im ersten Jahr bringt dies
für den Bund und die Länder rund 500 Millionen Euro. Weil die
bisherigen Bezieher ihr Geld weiter erhalten, wird die Förderung
erst 2014 auslaufen und dann den vollen Einsparbetrag in Milliardenhöhe
erreichen. Als Ausgleich dafür ist geplant, selbstgenutztes Wohneigentum
besser in die geförderten Riester-Rente zu integrieren. Dies soll
allerdings erst ab 2007 geschehen!
Wohnungsbauprämie
Auch Bausparer sollen nicht ungeschoren davon kommen.
Die Wohnungsbauprämie für mittlere und kleinere Einkommensbezieher
soll gestrichen werden. Bislang betragen die Einkommensgrenzen,
bis zu denen Bausparer einen Anspruch auf Wohnungsbauprämie (maximal
512 bzw. 1.024 € jährlich) haben, 25.000 € für Ledige
und 51.200 € für Verheiratete. Dabei handelt es sich um das
zu versteuernde Jahreseinkommen.
Handwerker-Rechnungen
Um den Handwerk entgegen zu kommen, sollen ab dem kommenden
Jahr auch Privatleute Handwerker-Rechnungen geltend machen können.
Dies soll aber nur für reine Lohnkosten des Handwerkers, nicht für
das auf der Rechnung ausgewiesene Material möglich sein. Es ist daran
gedacht, 20 % der Kosten (bis maximal 3.000 €) anzuerkennen. Damit
errechnet sich ein maximal pro Jahr abziehbarer Betrag von 600 €.
Bei den gravierenden Eingriffen für das private Haus-, Wohnungs-
und Grundeigentum ist die Begrenzung auf 20 % der Lohnkosten nicht nachvollziehbar
und nicht akzeptabel.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird von derzeit noch 16 auf
19 % ab dem Jahre 2007 angehoben. Der ermäßigte Steuersatz
von derzeit 7 % soll unverändert bleiben, so dass die Preise für
Nahrungsmittel, Zeitungen, Bücher, Kino, Theater, Oper u. a. stabil
bleiben könnten. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer soll eine
Senkung der Arbeitslosenversicherung in Höhe von 2 Prozentpunkten
erfolgen. Dem steht aber eine wahrscheinliche Anhebung der Rentenbeiträge
um 0,4 Prozentpunkte entgegen.
Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer soll spätestens zum 01.01.2007
unter Berücksichtigung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts
zur Verfassungsmäßigkeit der Bemessungsgrundlage der Erb- und
Schenkungsbesteuerung im Immobiliensektor reformiert werden. Was die Besteuerung
vererbter Unternehmen angeht, so soll für jedes Jahr der Unternehmensfortführung
zum Erhalt der Arbeitsplätze die auf das übertragene Unternehmen
entfallende Erbschaftsteuerschuld reduziert werden. Sie soll ganz entfallen,
wenn das Unternehmen mindestens 10 Jahre nach Übergabe fortgeführt
wird.
© Dr. Hans Reinold Horst
Haus & Grund Niedersachsen
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