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Die LKW-Maut wirft ihre Schatten nicht nur voraus, sondern hat sie bereits auf Wohnungsvermieter an Bundesstraßen gelegt. Dort steigt die Lärmbelastung durch LKW, die als „Mautflüchtlinge“ die Autobahnen meiden. Die lärmgeplagten Mieter mindern die Miete oder ziehen aus. Jüngst wurde ein Fall bekannt, in dem der Mieter lärmbedingt auszog und nun in der Wohnung ein Bordell entstehen soll. Der Vermieter will die Wohnung an eine „Wohngemeinschaft“ junger Damen vermieten. Zu einer Vermietung an andere Mieter sieht er sich nach langen erfolglosen Bemühungen außerstande. Denn es sei aufgrund des stark gestiegenen LKW-Verkehrs nicht mehr möglich, auch nur eine Nacht durchzuschlafen. Außerdem sucht der Vermieter händeringend einen Käufer für sein Gebäude. Sein Entschluss zeigt sich also als reine Verzweiflungstat. In diesen Fällen des verstärkten LKW-Verkehrs an Bundesstraßen, insbesondere in der Nachtzeit, müssen zwingend verkehrsregelnde Maßnahmen getroffen werden, wenn die anliegenden Häuser bewohnbar bleiben sollen und um zu vermeiden, dass ihre Eigentümer kalt enteignet werden. © Haus & Grund Niedersachsen |