Home   >   Bauen & Kaufen   >   Baupleite

Verbrauchertipp: Baupleite – Wie sich Bauherren schützen können

Der Alptraum:
Das Eigenheim ist noch nicht fertig und der Bauträger geht pleite. Manchmal reicht auch schon die Insolvenz eines einzelnen Handwerksbetriebes, um die Baustelle lahm zu legen. Was kann der Bauherr in diesem Fall tun?

Haus & Grund Niedersachsen rät:
Auf keinen Fall dürfen weitere Zahlungen an den Vertragspartner nach der Insolvenzeröffnung geleistet werden.

Ist bereits ein Insolvenzverfahren anhängig, wird man unter Umständen sogar ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Sobald das Insolvenzgericht die sogenannte Sequestration angeordnet, also einen Insolvenzverwalter eingesetzt hat, kommt einer direkten Zahlung an das insolvente Unternehmen keine Tilgung der entstandenen Verbindlichkeiten mehr zu.

Konsequenz:
Der Insolvenzverwalter kann das Geld ein zweites Mal einfordern.

Auch wenn niemand auf einer Bauruine sitzen bleiben will, sollte nicht sofort eine andere Firma mit der Fertigstellung des Bauvorhabens beauftragt werden. Das kann der nächste Fehler sein. Zunächst sollte man den augenblicklichen Zustand der Baustelle, insbesondere der Bauausführungen, möglichst detailliert dokumentieren. Die Dokumentation muss dazu geeignet sein, Ansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Ein eigenhändiges Protokoll oder auch Fotos reichen in der Regel nicht aus. Es ist besser, den Bauzustand sowie etwaige Baumängel durch einen Experten, zum Beispiel einen offiziellen Baugutachter oder einen Architekten, begutachten zu lassen. Wie bei Baumängeln üblich, muss auch im Insolvenzfall dem Vertragspartner die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Ansprechpartner ist in diesem Fall aber der Insolvenzverwalter.

Wer ohne die Aufforderung zur Nachbesserung gleich selbst aktiv wird, der muss damit rechnen, dass er auf den Kosten für die Mängelbeseitigung sitzen bleibt. Um ihre Rechtsansprüche geltend zu machen, sollten Bauherren den ihnen durch die Pleite entstandenen finanziellen Schaden zunächst zur Insolvenztabelle anmelden. Natürlich sind damit nicht allzu große Hoffnungen verbunden. Denn in der Regel gibt es zu viele andere Forderungen, die im Insolvenzfall Vorrang haben, so etwa die Lohn- und Gehaltsansprüche der Mitarbeiter. Der Bauherr kann daher froh sein, wenn er aus der Insolvenzmasse wenigstens noch einen kleinen Teil seines Schadens – die Insolvenzquote – ersetzt bekommt. Im Einzelfall kann es sehr kompliziert sein, die Ansprüche durchzusetzen. Deshalb ist auf jeden Fall der fachkundige Rat von Haus & Grund zu suchen und auf dortiges Anraten ein Rechtsanwalt zu beauftragen.

Um sich vor den Folgen einer Baupleite zu schützen, empfiehlt Haus & Grund Niedersachsen:
Verlangen Sie von Ihrem Vertragspartner – dem Bauträger, dem freien Architekten und den nachrangig beauftragten Bauhandwerkern – vor Baubeginn eine Vertragserfüllungs- und eine Gewährleistungsbürgschaft. Seriöse Unternehmen werden kein Problem haben, eine solche Bürgschaft von ihrer Bank zu bekommen. Dafür gilt: Als Bürgschaft reicht die Bank nur ein Kapital aus, das der Bauträger selbst bei der Bank liegen hat oder auf das sie ohne Schwierigkeiten zugreifen kann. Man bekommt also nur das als Bürgschaft, was man selbst auf der Bank angesammelt hat.

Auch eine Baufertigstellungsversicherung eines Bauträgers kann sinnvoll sein, da sie mit der Übernahme der durch eine Baupleite entstehenden Mehrkosten einen existenzbedrohenden Schaden verhindern hilft. Fragen Sie die einzelnen Anbieter nach den Konditionen und vergleichen Sie die Angebote.

Auch eine Bankauskunft über die Firma des Bauträgers schadet nicht. Verlangen Sie im Zweifel im Notarvertrag einen Bonitätsnachweis.

© Haus & Grund Niedersachsen

<< zurück

 
Anbieterkennzeichnung | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt | Presse