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Haus & Grund Niedersachsen bei Bauordnungsnovelle erfolgreich

Auf Druck von Haus & Grund Niedersachsen innerhalb der Verbandsanhörung zur Novelle der Niedersächsischen Bauordnung am 19. Januar 2005 wird der ehemals beabsichtigte Zwang zur Installation von Rauchmeldern auf Kosten des Eigentümers der Immobilie nicht gesetzt.

Ebenso konnte erreicht werden, dass das bauordnungsrechtliche Gebot, jede achte hergestellte neue Wohnung behinderten- und rollstuhlgerecht auszustatten, fallen wird.

Dabei hatte sich Haus & Grund Niedersachsen im Vorfeld für die Schaffung ausreichenden behindertengerechten Wohnraums ausgesprochen, jedoch verlangt, auf individuelle Wohnbedürfnisse abzustellen, anstatt durch nicht ausreichend greifende Pauschalregelungen unnötige Baukosten zu verursachen.

Verbandsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst bewertete die Entscheidung des Gesetzgebers als Schritt in die richtige Richtung. Individuelle Wohnlösungen bei einzelnen Baumaßnahmen zu verwirklichen, so Dr. Horst, heißt, dem tatsächlichen Bedürfnis unserer behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger gerecht zu werden und gleichzeitig Bauinvestitionsvolumen an der richtigen Stelle mit Maximalerfolg einzusetzen.

Dr. Horst zollte der Niedersächsischen Landesregierung für ihre weitsichtige Entscheidung Lob und bewertete das gefundene Ergebnis als ein weiteres Beispiel eines guten und konstruktiven Dialoges.

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