Home   >   Archiv   >   Themen 2004   >   Sozialklauselverordnung

Niedersächsische Sozialklauselverordnung aufgehoben
Stetes Ringen von Haus & Grund Niedersachsen zeigt Erfolg

Die Niedersächsische Verordnung über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung vom 15.06.1993 ist am 31.08.2004 endlich gefallen.

Bislang war nach dieser Verordnung zum Beispiel eine Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs langjährig ausgeschlossen, wenn die fragliche Wohnung nach der Begründung des Mietverhältnisses in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Diese Beschränkung im Wohnungsmietrecht konnte aufgrund der stetigen Bekämpfung durch Haus & Grund Niedersachsen zu Fall gebracht werden. So konnte nachgewiesen werden, dass die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen nicht mehr gefährdet ist. Grund hierfür ist die allgemein entspannte Wohnungsmarkt- und Wohnungsversorgungslage.

Schon zuvor hatte Haus & Grund Niedersachsen, zuletzt noch in der Holzmindener Erklärung anlässlich des Verbandstages 2002, darauf hingewiesen, dass die Sozialklauselverordnung aufgrund der Entwicklung des Wohnungsmarktes im Lande Niedersachsen nicht mehr zeitgemäß sei.

Seit einigen Jahren besteht ein Überhang an Wohnungen. In den bisher von der Verordnung bezeichneten Städten sind erhebliche Wohnungsleerstände zu verzeichnen. Auch nach Aufhebung der Sozialklauselverordnung bleibt der Mieter nach Umwandlung eines Mietshauses in Wohnungseigentum und nachfolgender Veräußerung im besonderen Maße geschützt. Denn die bundesrechtliche Kündigungssperrfrist nach § 577 a BGB bleibt bestehen. Sie besagt, dass der Mieter sich mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist auf berechtigte Interessen zur Beendigung des Mietverhältnisses erst nach Ablauf von drei Jahren nach Ersterwerb einer umgewandelten Eigentumswohnung berufen kann. Rechnet man drei Monate von der notariellen Unterzeichnung des Erwerbs bis zur Grundbucheintragung der Kündigungssperrfrist und der Kündigungsfrist hinzu, so ergibt sich praktisch ein Mieterschutz von 3 1/2 Jahren.

Haus & Grund Niedersachsen konnte mit seiner Überzeugung durchdringen, dass dies unter Berücksichtung der Wohnungsleerstände und des Wohnungsangebots in unterschiedlichen Segmenten völlig ausreichend sei.

Verbandsvorsitzender Dr. Horst bezeichnete die Abschaffung der Sozialklauselverordnung als einen längst überfälligen Schritt, der die ohnehin völlig überzogene staatliche Reglementierung des Wohnungsmietrechts einseitig zu Lasten der Vermieter abmildere.

© Haus & Grund Niedersachsen

<< Zurück

 
Anbieterkennzeichnung | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt | Presse