Home   >   Archiv   >   Themen 2004   >   Wasserschäden

BGH: Kommune haftet nicht für Wasserschäden durch „Jahrhundertregen“

Kommunen sind von der Haftung für Wasserschäden nach einem Jahrhundertregen befreit.

Das hat der BGH am 17. Mai 2004 (III ZR 108/03) entschieden. Das Karlsruher Gericht wies die Klage eines Hausbesitzers ab, dessen Grundstück nach sinnflutartigen Regenfällen im Mai 2001 überflutet wurde, weil die städtische Kanalisation übergelaufen war.

Laut BGH müssen Städte und Gemeinden zwar grundsätzlich aufgrund der Gefährdungshaftung auch ohne Verschulden für Wasserschäden einstehen. Dies gelte jedoch nicht in den Fällen „höherer Gewalt“. Ob höhere Gewalt vorliege, sei im Einzelfall zu prüfen. Der deutsche Wetterdienst hatte hier in 3,5 Stunden mehr als 100 mm Niederschlag festgestellt, was nach den Wetteraufzeichnungen etwa nur alle 100 Jahre einmal vorkäme.

Anmerkung:
Die Rechtsprechung ist in der Frage der höheren Gewalt und der als Katastrophenregen einzustufenden Situation nicht einheitlich, so dass die Frage der Haftung immer wieder neu zu prüfen und gerichtlich zu entscheiden ist.

<< Zurück

 
Anbieterkennzeichnung | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt | Presse