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Landesverbandstag 2004

Haus & Grund Niedersachsen kritisiert Steuerpläne

Dazu Haus- und Grund Landeschef Dr. Horst: "Schon das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung aus dem Jahre 1995 gute Gründe dafür angegeben, dass die Besteuerung von Immobilieneigentum bei Schenkungen und Erbschaften nicht nach dem vollen Verkehrswert, sondern nach dem sogenannten steuerlichen Bedarfswert in Höhe von 50 bis 60 % des Verkehrswertes erfolgt."

Dies sei dem Gesetzgeber auch in Zeiten leerer Landeskassen ins Stammbuch zu schreiben. Verbandschef Dr. Horst äußerte sich damit ablehnend zu den Schleswig-Holsteinischen Kabinettsbeschluss vom 16. März 2004, der mit einer für Immobilienübertragung reformierten Erbschaft- und Schenkungsteuer ein erhöhtes Steueraufkommen von 500 Millionen Euro für den Landesfiskus vorsieht.

Ebenfalls mit großer Sorge verfolgt Haus & Grund Niedersachsen die aktuelle Diskussion um die Reform der Grundsteuer.

Dazu sieht der Reformvorschlag vor, nicht auf den geltenden Einheitswert als Bemessungsgrundlage abzustellen, sondern auf einen 70%igen Bodenrichtwert sowie auf einen pauschal ermittelten Gebäudewert.

Zukünftig soll sich also die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer aus zwei Komponenten zusammensetzen:

  • dem Gebäudewert und
  • dem Bodenrichtwert.

Dazu Verbandschef Dr. Horst: "Man kann darüber sprechen, die Grundsteuer zu reformieren, weil es keinen Sinn macht, Einheitswerte nur noch für die Grundsteuer festzustellen. Dies darf aber kein Anlass sein, um mit einer Vereinfachung gleichzeitig eine Steuererhöhung einzuführen."

Diese Vermutung liegt nahe. Denn die Grundsteuer steht den finanziell besonders bedrohten Gemeinden zu. Die Gemeinden aber konnten sich im Rahmen der Gemeindefinanzreform mit ihren Vorstellungen zur Gemeindewirtschaftsteuer und hier insbesondere zur Einrechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie von Freiberuflern nicht durchsetzen. Hier ist zu befürchten, dass die weiterhin von der Gemeinde für die endgültige Festlegung der Grundsteuer maßgeblichen Hebesätze „in einem Aufwasch“ mit angehoben werden.

Grundsteuererhöhungen fürchtet der Verband aber auch, weil nach dem neuen Verfahren das Alter der Gebäude nicht mehr maßgeblich sein soll.

Haus- und Grund Landesvorsitzender Dr. Horst: "Die Nebenkosten, zu denen auch die auf die einzelnen Mieter verteilte Grundsteuer gehört, treiben im Gegensatz zur reinen Miete schon seit Jahren die Kosten für das Wohnen. Haus & Grund Niedersachsen fordert daher, dass eine reformierte Grundsteuer aufkommensneutral bleiben muss."

Haus & Grund Niedersachsen wendet sich auch gegen die ebenfalls wieder laut gewordenen Diskussionen um die Wiedereinführung der Vermögensteuer.

Seinerzeit sei die Vermögensteuer abgeschafft worden, weil sie den verwaltungstechnischen Aufwand nicht lohne. Im Gegenzug sei die Grunderwerbsteuer von 2% auf 3,5% angehoben worden. Von einer logisch folgenrichtigen Reduzierung der Grunderwerbsteuer, so Haus- und Grund Landeschef Dr. Horst, redet heute innerhalb der Aus-einandersetzung um die Wiedereinführung der Vermögensteuer aber keiner mehr.

 
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