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Landesverbandstag 2004

Haus & Grund Niedersachsen fordert Rechtsschutz für Vermieter

Die Bundesregierung will gemeinsam mit den Ländern in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe auch die Zahlungsmoral im Geschäftsleben anheben. Die Ergebnisse sollen in eine Neuauflage eines Forderungssicherungsgesetzes eingebracht werden, das bereits in der vorigen Legislaturperiode im Parlament diskutiert wurde, aber nicht mehr bis zur Bundestagswahl verabschiedet wurde. Haus & Grund Niedersachsen fordert auch den Einbezug notleidender Vermieter bei der Einführung einer „vorläufigen Zahlungsanordnung“ mit der auch Vermieter schon vor Ablauf des gerichtlichen Instanzenweges an einen Großteil ihres Geldes kommen könnten.

Haus & Grund Niedersachsen fordert hier auch rasche Hilfe für Vermieter.

Verbandschef Dr. Horst sieht sich zu dieser Forderung berechtigt: Die Vermieter - insbesondere von Bestandswohnungen - seien vor drohender eigener Insolvenz zu schützen. Die Miete sei das einzige Gegenfinanzierungsmittel zu den Bewirtschaftungskosten einer Immobilie. Der Staat sei auf einen funktionierenden Wohnungsmarkt angewiesen. Haus- und Grund-Landeschef Dr. Horst: „Etwa 80% aller Wohnungen sind in der Hand privater Eigentümer, ohne deren Engagement der Staat vor einer für ihn unlösbaren Aufgabe steht. Er allein kann dem Anspruch seiner Bürger auf die Versorgung mit angemessenem Wohnraum aus eigener Wirtschaftskraft nicht genügen.“

Schon im Jahre 2002 zeigten sich im Mietforderungsbereich alarmierende Außenstände von nahezu 2 Milliarden Euro, die aus der gesamten Bundesrepublik gemeldet wurden. Davon entfallen 1,1 Milliarden Euro auf den Bereich des organisierten privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums. Der Bereich der Wohnungsunternehmen schlug mit 796 Millionen Euro zu Buche. Die Dunkelziffer durch Leerstände oder durch nicht organisierte betroffene Vermieter sei dabei, so Haus- und Grund-Verbandsvorsitzender Dr. Horst, noch gar nicht berücksichtigt. Rechnet man diesen Forderungsausfall – so Dr. Horst – mit einem kurzfristigen Kreditzins von 13% hoch, den die Vermieter zur einstweiligen Finanzierung ihrer Immobilienbewirtschaftung wegen der ausfallenden Mieten aufzubringen hätten, so ergibt sich ein gesamtvolkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von 247 Millionen Euro.

„Das verträgt ein privater Vermieterhaushalt nicht mehr“, so Haus- und Grund-Landesvorsitzender Dr. Horst. Sein Appell richtet sich daher an die eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die notleidenden Vermieter in ihre Überlegungen zum Erlass eines neueren Forderungssicherungsgesetzes mit einzubinden.

Dr. Horst: „Der jahrelang dauernde Klageweg vor den Gerichten einschließlich der ständig überlasteten Ge-richtsvollzieher, die für die Zwangsvollstreckung bei Räumungs- und Zahlungsklagen zuständig sind, schafft keine Abhilfe mehr.“

Vorläufiger Rechtsschutz kann nach geltendem Recht aber in aller Regel für Mietaußenstände nicht verlangt werden. Eine einstweilige Verfügung zur Zahlung von Mietschulden, so Dr. Horst, sei ausnahmsweise nur möglich, wenn die Miete Unterhaltscharakter für den Vermieter habe. Das komme allenfalls bei Witwen in Betracht, deren einzige Altersversorgung in Mieteinkünften bestehe.

Dr. Horst: "Haus & Grund Niedersachsen fordert daher, dass auch für notleidende Vermieter der einstweilige Rechtsschutz mit einer vorläufigen Zahlungsanordnung im Bezug auf die ausstehenden Mieten erweitert wird."

 
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