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Sparbeschlüsse der Landesregierung für die Städtebauförderung

Sozialministerin Dr. Ursula von der Leyen erläuterte die Sparbeschlüsse der Landesregierung für die Städtebauförderung.

Sie erklärte, aufgrund der extremen Landesverschuldung seien Einschnitte in den Sozialetat und damit auch bei der Städtebauförderung unvermeidbar. Das Sozialministerium müsse im kommenden Jahr 34 Mio. Euro einsparen; dies sei nur möglich, wenn auch bei der Städtebauförderung gekürzt werde. Es sei beschlossen worden, im Jahre 2005 die Finanzierungskosten für ein mögliches Städtebauförderungsprogramm in Höhe von 1,86 Mio. Euro einzusparen.

Auf kritischen Vorhalt betonte die Ministerin, dies sei kein Ausstieg aus der Städtebauförderung und der Komponente „Soziale Stadt“, sondern bedeute lediglich, dass ein Jahr lang ausgesetzt werde. Die Folge sei, dass laufende Maßnahmen gestreckt werden müssten. Ein Stillstand in den Sanierungsgebieten sei aber in der Regel nicht zu befürchten. Denn die Programme der Städtebauförderung laufen in der Regel über fünf Jahre, so dass den Städten noch Geld aus den Vorjahren zur Verfügung stehe, das bereits bewilligt sei. Dieses Geld werde den Kommunen auch im kommenden Jahr ausgezahlt, so Ministerin von der Leyen. Es werde lediglich kein neues Programm aufgelegt. So würden auch für das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau-West“ keine Landesmittel bereitgestellt.

Auf Nachfrage erklärte die Ministerin, das Städtebauförderungsprogramm 2004 sei von den Sparbeschlüssen nicht berührt. Mit diesem Programm würden rund 34 Mio. Euro Bundes- und Landesmittel gestreckt auf fünf Jahre an die Kommunen verteilt. „Welche Kommunen gefördert werden, wird nach der Sommerpause entschieden“, sagte von der Leyen. „Geld, das nicht benötigt wird, zahlen wir an die Kommunen aus, bei denen ein vordringlicher Bedarf besteht, so dass keine Finanzierungslücken entstehen“.

Haus & Grund Niedersachsen:
Das Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die soziale Stadt“ als Schwerpunktaufgabe der Städtebauförderung unterstützt insbesondere städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände. In Niedersachsen wurden bisher 31 Städte und Gemeinden in das Bund-Länder-Programm aufgenommen. Es handelt sich in der Regel um hochverdichtete, einwohnerstarke Stadtteile, die gerade im Hinblick auf ihre Sozialstruktur erhebliche Defizite aufweisen. Somit liegt es in der sozialen Verantwortung von Land, Kommunen und Wirtschaft, sich vehement für den Erhalt der Städtebauförderung einzusetzen, und vor allem benachteiligte Stadtteile zu unterstützen.

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