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Sommerzeit – Grillzeit

Grillen wird immer mehr zu einer Lieblingsbeschäftigung der Deutschen.
Allein im vergangenen Sommer wurde bundesweit rund 90 Millionen Mal der Grill angefacht (Quelle: Verbraucherschutzinformationssystem Bayern). Qualmwölkchen kräuselten sich aber nicht nur über Gärten, sondern auch auf Balkonen und Freiflächen in den Wohnungsgebieten.

Konflikte mit Nachbarn und Mitbewohnern sind daher vorprogrammiert.
Das Vergnügen mit Bratwurst und Schnitzel wird dann schnell zum Ärgernis.

Mieter in Mehrfamilienhäusern:
Sie müssen mit Beschränkungen bei ihrem Hobby rechnen.

Dabei gilt folgendes:
Sowohl im Garten als auch auf dem Balkon darf gegrillt werden, wenn der Mietvertrag dies zulässt. Dabei muss Qualm vermieden werden, ansonsten droht eine Geldbuße. Der Grillrost sollte mit möglichst großem Abstand zur Nachbarwohnung aufgebaut werden. Durch die Verwendung von Alufolie sollte störender Qualm vermieden werden. Empfohlen wird zudem ein Elektrogrill. Gesünder ist dies allemal.

Die Gerichte haben entschieden:
Mieter in Mehrfamilienhäusern müssen auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen.

Sie dürfen in der Zeit von April bis September ein Mal monatlich auf Balkonen oder Terrassen grillen, wenn der Mietvertrag dies gestattet. Dazu müssen sie ihre Mitmieter im Haus, deren Belästigung durch Rauchabgase unvermeidlich ist, 48 Stunden vorher informieren (AG Bonn, Urteil vom 29.04.1997 – 6 C 545/96). Auch das OLG Oldenburg setzt in seinem Urteil vom 29.07.2002 – 13 U 53/02 – auf die Rücksichtnahme der Mieter untereinander. Bei beengten räumlichen Verhältnissen muss ein Nachbar nach 22 Uhr Gerüche und Geräusche, die von nächtlichem Grillen im Garten herrühren, regelmäßig nicht hinnehmen. Vier Mal im Jahr kann allerdings unter diesen Umständen ein Grillabend bis 24 Uhr als üblich anzusehen sein.

Verbietet der Mietvertrag oder die Hausordnung das Grillen, so ist dieses Verbot strickt zu beachten.

Wer sich trotz Abmahnung nicht an das Grillverbot hält, muss im schlimmsten Fall mit einer Kündigung rechnen (LG Essen, Urteil vom 07.02.2002 – 10 S 438/01).

Infotipp:
Horst, Nachbars Garten,
1. Auflage 2000,
12,12 Euro zzgl. Versandkosten,

zu beziehen über:
Landesverband Haus & Grund Niedersachsen,
Fax: 0511/973297-32,
E-Mail: info@haus-und-grund-nds.de

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