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| Der Bundesrat hat den Bundestag aufgefordert, die Beratung über den „Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Graffiti-Bekämpfungsgesetz (Strafrechtsänderungsgesetz) - unverzüglich fortzusetzen und das Gesetz zügig zu beschließen. Der Aufforderung liegt ein Antrag der Regierungen der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zugrunde. Als Begründung wird ausgeführt, dass der Bundesrat mit den Stimmen aller Länder außer Schleswig-Holsteins fast einstimmig den Entwurf eines Graffiti-Bekämpfungsgesetzes zur Änderung der §§ 303 und 304 des Strafgesetzbuches beschlossen hat. Die Bundesregierung habe in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass nach ihrer Auffassung der Begriff der nicht nur unerheblichen Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache gegen den Willen des Eigentümers oder sonst Berechtigten aus strafrechtlicher Sicht keinen Bedenken begegne. Der Gesetzentwurf wurde im Bundestag in die Ausschüsse verwiesen. Der federführende Rechtsausschuss hatte am 10. Dezember 2003 Vertagung beschlossen. Der Entschließungsantrag des Bundesrates führt darüber hinaus ausdrücklich an, dass in der vom Rechtsausschuss des Bundestages am 21. Mai 2003 durchgeführten Experten-Anhörung zum Gesetzentwurf des Bundesrates, zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und zum Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion die Sachverständigen nahezu einhellig gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eine Konkretisierung des Tatbestandes der Sachbeschädigung zum verbesserten Schutz für unerlaubte Graffiti-Schmierereien bejaht haben. Dabei hätten – so der Entschließungsantrag des Bundesrates – die Sachverständigen im Vorschlag des Bundesrates den am besten geeigneten Regelungsvorschlag gesehen. Bei dieser Rechtsausschusssitzung und Experten-Anhörung wurde Haus & Grund Deutschland von Rechtsanwalt Detlef Manger vertreten, der die Notwendigkeit einer gesetzgeberischen Regelung und Strafbewehrung von Graffiti für die privaten Eigentümer darlegte. Der von CDU/CSU-dominierte Bundesrat erhöht nun den Druck auf die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen im Bundestag. Der Entschließungsantrag führt daher aus, dass es für die Mitglieder des Bundesrates nicht nachvollziehbar und der Bevölkerung auch nicht vermittelbar sei, dass sich der Bundestag nicht abschließend mit dem Gesetzesvorhaben befasse und das vom Bundesrat eingebrachte Graffiti-Bekämpfungsgesetz beschließe. Nach wie vor sei es ein dringendes Anliegen, durch eine Änderung des Strafgesetzbuches jede nicht unerhebliche Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache gegen den Willen des Berechtigten eindeutig als Sachbeschädigung unter Strafe zu stellen. Solche Verhaltensweisen seien in gleicher Weise strafwürdig wie die Beeinträchtigung fremden Eigentums durch Zerstörung oder Beschädigung der Sachsubstanz. |