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Gaspreiserhöhung
Haus & Grund Niedersachsen kämpft für Sie – Bundeskartellamt reagiert

Haus & Grund Niedersachsen befürchtet eine Kostenlawine für private Eigentümer durch neue Umweltstandards und vor allen Dingen durch stark anziehende hohe Energiepreise. Um diese für das Jahr 2005 drohenden Preissteigerungen anzugehen, hat der Vorsitzende des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen, Dr. Hans Reinold Horst, Kartellbeschwerde zum Bundeskartellamt und zur Landeskartellbehörde Niedersachsens eingelegt und schriftlich um Überprüfung der Preisentwicklungen gebeten. Insbesondere wurde die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis hinterfragt.

„Ganz offensichtlich zu Recht“, so Haus & Grund Landeschef Dr. Horst. „Das Bundeskartellamt hat prompt schriftlich regagiert und zur Überprüfung einer rechtmäßigen Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis ein Vorverfahren eingeleitet.“

Dazu teilt das Bundeskartellamt mit:
"Die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis ist bereits Bestandteil der privatrechtlichen Verträge zwischen den Gasimporteuren und den – meist ausländischen – Gaserzeugern. Die Gasimporteure geben die Preisveränderungen an ihre Abnehmer bis herunter zu den Stadtwerken und Regionalversorgern weiter. Die Preisbindung wurde bereits vor Jahrzehnten eingeführt und diente seinerzeit dem Schutz von Investoren beim Aufbau des Netzes von Gasleitungen und -speichern sowie der Wettbewerbsfähigkeit des Energieträgers Gas."

Das Bundeskartellamt geht aktuell Vorwürfen nach, das Gasversorger bei der geplanten Erhöhung ihrer Gaspreise ihre marktbeherrschende Stellung, die sie auf Grund ihrer natürlichen Netzmonopole innehaben, ausnutzen. Im Zentrum der Untersuchung des Bundeskartellamtes stehen dabei zum einen die Frage, ob die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis überhaupt noch berechtigt ist, und zum anderen eine Reihe von Einzelaspekten des gegenwärtigen Systems der Gas-Ölpreis-Kopplung.

Ein kritischer Aspekt, dem das Bundeskartellamt nachgeht, liegt darin, das die Preissteigerungen beim leichten Heizöl inklusive der darauf entfallenen Ökosteuer auf den Gaspreis übertragen werden. Auf den so gebildeten Gaspreis wird dann die (eigentliche) Ökosteuer erhoben. Dieser Doppeleffekt wird zudem wohl ungleichmäßig an den Endkunden durchgereicht. Für Großabnehmer werden die Zusatzleistungen nach den vorliegenden Erkenntnissen durch Sonderrabatte wieder ausgeglichen, nicht aber für Privatkunden.

Die angekündigten Preiserhöhungen der Gasversorger übertreffen den Anstieg der Gasbezugspreise der Ferngesellschaften. Die Endkundenpreise sind in großem Umfang durch andere Kosten – wie zum Beispiel die Entgelte für die Netzdurchleitung – mitbestimmt. Hier fehlt es zumindest an der erforderlichen Transparenz für die beabsichtigte starke Erhöhung der Endkundenpreise. Überprüfenswert erscheinen aus Sicht des Bundeskartellamts schließlich die abweichenden Zeitpunkte der Preisveränderungen bei Vorlieferanten- und Endkundenpreisen.

Hierzu Dr. Horst, Verbandsvorsitzender Haus & Grund Niedersachsen:
„Schon mit diesen Erkenntnissen ist die grundsätzliche Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis als unzeitgemäß, unsachlich und damit schließlich auch als rechtswidrig erkannt. Denn der Jahrzehnte alte Zweck dieser Kopplung ist längst erfüllt. Investoren müssen zum Aufbau der Gasleitungsnetze und Gasspeicher nicht mehr geschützt werden. Diese Aufgabe ist längst vollbracht."

Als besonders kritikwürdig sieht Dr. Horst die vom Bundeskartellamt nachgewiesene doppelte Heranziehung zur Ökosteuer. Dies gilt ebenso für die unterschiedliche Behandlung von Großabnehmern und Privatkunden bei der Vereinbarung von Sonderrabatten.

Haus & Grund Niedersachsen richtet seine Kritik aber auch an die Preispolitik der Gasversorger. Verbandschef Dr. Horst: „Offensichtlich wird versucht, im Rahmen allgemeiner Preisentwicklung noch ein großes Stück des Verteilungskuchens abzuschneiden und sich selbst einzuverleiben.“

Haus & Grund Niedersachsen appelliert hier auch an die soziale Verantwortung der Gasversorger gegenüber den Endkunden, dies insbesondere vor den anstehenden „Hartz IV Reformen“.

Haus & Grund Landesvorsitzender Dr. Horst:
„Unbedingt ist auch mehr Transparenz für die beabsichtigte Erhöhung der Endkundenpreise zu fordern. Es muss spitz gerechnet und nachprüfbar sein, welche Preiserhöhungen den Gasversorgern durch die Ferngesellschaften selbst ins Haus stehen, welche davon nicht betroffenen Nebenkosten in die Gaspreise hineingerechnet werden und schließlich, in welcher Höhe die Gasversorger dann selbst noch eins draufsetzen. Wenn schon mit dem von der EU und dem nationalen Gesetzgeber geforderten und umgesetzten starken Verbraucherschutz ernst gemacht werden soll, dann bitte richtig, endgültig und konsequent.“

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