Home   >   Archiv   >   Themen 2004   >   Tauziehen bei Eigenheimzulage

Tauziehen um Eigenheimzulage

Dank der Eigenheimzulage ist es in den vergangenen Jahrzehnten gelungen, die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen und dem wohnungspolitisch wünschenswerten Ziel nach der Bildung von Wohneigentum näher zu kommen. Wohneigentumsförderung ist – örtlich unterschiedlich – weiterhin erforderlich.

Schon im Rahmen des diesjährigen Verbandstages appellierte Haus & Grund Niedersachsen an den dort anwesenden Niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff, sich für den Erhalt der Eigenheimzulage in der Länderkammer einzusetzen. Bekanntlich hatte Finanzminister Eichel und nachfolgend auch Bundeskanzler Schröder die völlige Streichung der Eigenheimzulage ab 2005 gefordert.

Entgegen der Behauptung der Bundesregierung führt die Streichung der Eigenheimzulage nicht zu Mehreinnahmen für den Staat.

Entgegen der Auffassung der Bundesregierung führt die Abschaffung der Eigenheimzulage im Ergebnis bei Betrachtung aller Auswirkungen nicht zur Einsparung von Finanzmitteln. Nach einer Untersuchung des Bundesverbandes freier Wohnungsunternehmen (BFW) werden bereits durch den Neubau einer kleineren Eigentumswohnung (80 m² Wohnfläche) Steuern und Sozialabgaben in Höhe von 53.735,00 Euro erwirtschaftet. Die Einnahme im Jahre des Baues übersteigt damit deutlich die Förderung durch die Eigenheimzulage, die sich auf acht Jahre verteilt. Die Gemeinde profitieren durch höhere Grundsteuern vom Neubau von Wohnungen. Das Grunderwerbsteueraufkommen sowie das Gewerbesteueraufkommen der örtlichen Bauunternehmen kommen hinzu.

Haus & Grund Niedersachsen fordert daher den Erhalt der Eigenheimzulage insbesondere aus folgenden Gründen:

  • Das Wohneigentum und die Förderung durch die Eigenheimzulage sind wirksame Instrumente für die gesicherte Altersvorsorge.
  • Selbst genutztes Eigentum ist die wesentliche Stütze des sozialen Sicherungssystems. Dies gilt insbesondere vor den Arbeitsmarktreformen Hartz IV und der seit langem diskutierten Rentenreform mit der immer wieder erhobenen staatlichen Forderung, selbst privat Altersvorsorge zu betreiben.
  • Die Eigenheimzulage ist ein Instrument zur Förderung junger Familien mit Kindern. Benachteiligt werden durch eine Streichung insbesondere junge Eltern, die mit ihrem Berufsleben erst begonnen haben.


In Niedersachsen werden nach Berechnung des Institutes für Entwicklungsplanung und Strukturforschung an der Universität Hannover bis 2015 etwa 450.000 neue Wohnungen benötigt. Wohnungspolitisch ist die Steigerung der Wohneigentumsquote zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit angemessenem Wohnraum wünschenswert.

Wohneigentum bietet vor allen Dingen die Garantie für solide Vermögensbildung sowie für tatsächliche und wirtschaftliche Freiheit.

© Haus & Grund Niedersachsen

<< Zurück

 
Anbieterkennzeichnung | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt | Presse