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Obwohl politisch derzeit kein Handlungsbedarf besteht, haben sich die Landesdatenschutzbehörden in ihrer letzten Sitzung („Düsseldorfer Kreis“) mit der Frage beschäftigt, ob Wohnungssuchende einen erhöhten Anspruch auf Datenschutz haben. Tendenzen in diese Richtung sind laut geworden, ohne dass man sich länderübergreifend hierzu auf eine einheitliche Auffassung verständigen konnte. In diesem Zusammenhang weist Haus & Grund Niedersachsen darauf hin, dass ein erhöhter Datenschutz für Mietinteressenten dazu führen kann, dass der Immobilienwirtschaft nicht die Informationen von Auskunfteien zur Verfügung gestellt werden dürfen, die für andere Wirtschaftzweige erhältlich sind. Die Landesdatenschutzbeauftragten Haus & Grund Niedersachsen Dazu Verbandsvorsitzender Dr. Horst: Vermietern, so Dr. Horst, sei keinesfalls zuzumuten, Mietnomaden, notorische Zahlungsbummelanten oder Personen als Vertragspartner zu akzeptieren, von denen mit Sicherheit feststehe, dass sie die zukünftig zu entrichtende Miete nicht leisten können. Das Problem der Vermeidung und Beseitigung von Obdachlosigkeit, so der Verbandschef von Haus & Grund Niedersachsen Dr. Horst weiter, sei eine Angelegenheit der Öffentlichen Hand und könne nicht über das Vehikel des überzogenen Datenschutzes als Problem auf die Vermieter verlagert werden. Wie Haus & Grund Niedersachsen betont, sei die Konsequenz des eingangs geschilderten überzogenen Rechtsverständnisses, dass der Vermieter ohne jede Prüfungsmöglichkeit eines späteren Schuldners als Gläubiger gezwungen sei, jeden Vertragspartner zu akzeptieren. Man hätte gleichsam die Katze im Sack zu kaufen. Haus & Grund Landeschef Dr. Horst betonte, was allen übrigen Forderungsgläubigern in ebenso allen Wirtschaftsbereichen Recht sei, das dürfe und müsse den Vermietern als Marktanbieter und Gläubiger innerhalb der Immobilienwirtschaft billig sein. Insbesondere in Zeiten ständig ansteigender Mietschulden und wirtschaftlicher Engpässe bis hinein in große Konzerne müsse einem finanziell selbst schwächer ausgestatteten privaten Anbieter von Leistungen die Möglichkeit bleiben, sich seine Vertragspartner und Forderungsschuldner auszusuchen. Dr. Horst erinnerte in diesem Zusammenhang an das zur Verabschiedung anstehende Forderungssicherungsgesetz, das im Baugewerbe durch schärfere Sanktionsmöglichkeiten eine beschleunigte Zahlung zur Sicherung der Bauwirtschaft möglich macht. Bereits innerhalb der Landesverbandstage 2004 in Wolfsburg hatte Haus & Grund Landeschef Dr. Horst angesichts der immer drückenderen Mietforderungsaußenstände einer Erstreckung dieses Forderungssicherungsgesetzes auch auf Vermieter gefordert. Verbandsvorsitzender Dr. Horst: Schließlich sei, so Haus & Grund Niedersachsen, der rechtlichen Interpretation eines erhöhten Datenschutzes für Mietinteressenten mit einem möglichen Ausschluss von Bonitätsprüfungen ein Verfassungsverstoß vorzuwerfen. Verbandschef Dr. Horst: Haus & Grund Niedersachsen hat sich mit einem diesbezüglichen Schreiben an das landeseigene, für den Datenschutz zuständige Fachministerium sowie an den landeseigenen Datenschutzbeauftragten gewandt und mit den vorgetragenen Bedenken auf die bisherigen Vermieterrechte gepocht. Verbandschef Dr. Horst appelliert an die Vermieter
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