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Datenschützer contra Bonitätsprüfung bei Mietern?
Haus & Grund Niedersachsen pocht auf Vermieterrechte

Obwohl politisch derzeit kein Handlungsbedarf besteht, haben sich die Landesdatenschutzbehörden in ihrer letzten Sitzung („Düsseldorfer Kreis“) mit der Frage beschäftigt, ob Wohnungssuchende einen erhöhten Anspruch auf Datenschutz haben. Tendenzen in diese Richtung sind laut geworden, ohne dass man sich länderübergreifend hierzu auf eine einheitliche Auffassung verständigen konnte.

In diesem Zusammenhang weist Haus & Grund Niedersachsen darauf hin, dass ein erhöhter Datenschutz für Mietinteressenten dazu führen kann, dass der Immobilienwirtschaft nicht die Informationen von Auskunfteien zur Verfügung gestellt werden dürfen, die für andere Wirtschaftzweige erhältlich sind.

Die Landesdatenschutzbeauftragten
Zur Begründung eines erhöhten Datenschutzrechts für Mietinteressenten führen einige Landedatenschutzbeauftragte aus, dass sich Mietinteressenten in einer Notlage befänden, da sie unbedingt an Wohnraum gelangen müssten. Selbst im Falle einer erteilten Einwilligung in die Bonitätsprüfung durch den Vermieter sei sie daher unter Zwang, folglich nicht mehr „freiwillig“ erteilt worden und damit unbeachtlich. Insgesamt sei zu hinterfragen, ob Mietinteressenten ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung ihrer personenbezogenen Daten haben. Angesichts des von den Datenschützern gesehenen Wohnraummangels und der Zwangslage, in der sich Mietinteressenten bei der Wohnungssuche befänden, sei ein solches schutzwürdiges Interesse naheliegend. Daher sei es Aufgabe der Landesdatenschutzbeauftragten, die Weitergabe der Daten für den Bereich der Immobilienwirtschaft zu verringern.

Haus & Grund Niedersachsen
Gegen diese völlig verfehlte Rechtsinterpretation sowie gegen die ebenso völlig verfehlte Einschätzung der Sachlage am Wohnungsmarkt hat sich Haus & Grund Niedersachsen gewandt und energisch die bisher auch von der Rechtsprechung in vielen Jahren immer wieder anerkannten Vermieterrechte zur Prüfung der wirtschaftlichen Bonität ihrer Mietinteressenten und Mieter gegenüber der Landespolitik eingefordert.

Dazu Verbandsvorsitzender Dr. Horst:
„Es kann überhaupt keine Rede davon sein, dass wir in Niedersachsen über einen Wohnraummangel zu sprechen haben. Ganz im Gegenteil wurde auf Grund des hier entspannten Wohnungsmarktes die bis zum 31.08.2004 geltende Niedersächsische Zweckentfremdungsverordnung ersatzlos aufgehoben. Auch von einer Zwangslage der Mietinteressenten kann keine Rede sein.“
Anderenfalls, so der Verbandschef weiter, müsse man ja unterstellen, dass es sich bei den Mietinteressenten um einen Obdachlosen oder um einen schon gekündigten Mieter handele, der dringend neuen Wohnraum benötige. Schon davon sei zumeist nicht auszugehen. Aber auch wenn eine Kündigungslage anzunehmen sei, dann müsse danach differenziert werden, durch welche Umstände diese Lage entstanden sei.

Vermietern, so Dr. Horst, sei keinesfalls zuzumuten, Mietnomaden, notorische Zahlungsbummelanten oder Personen als Vertragspartner zu akzeptieren, von denen mit Sicherheit feststehe, dass sie die zukünftig zu entrichtende Miete nicht leisten können.

Das Problem der Vermeidung und Beseitigung von Obdachlosigkeit, so der Verbandschef von Haus & Grund Niedersachsen Dr. Horst weiter, sei eine Angelegenheit der Öffentlichen Hand und könne nicht über das Vehikel des überzogenen Datenschutzes als Problem auf die Vermieter verlagert werden. Wie Haus & Grund Niedersachsen betont, sei die Konsequenz des eingangs geschilderten überzogenen Rechtsverständnisses, dass der Vermieter ohne jede Prüfungsmöglichkeit eines späteren Schuldners als Gläubiger gezwungen sei, jeden Vertragspartner zu akzeptieren. Man hätte gleichsam die Katze im Sack zu kaufen.

Haus & Grund Landeschef Dr. Horst betonte, was allen übrigen Forderungsgläubigern in ebenso allen Wirtschaftsbereichen Recht sei, das dürfe und müsse den Vermietern als Marktanbieter und Gläubiger innerhalb der Immobilienwirtschaft billig sein. Insbesondere in Zeiten ständig ansteigender Mietschulden und wirtschaftlicher Engpässe bis hinein in große Konzerne müsse einem finanziell selbst schwächer ausgestatteten privaten Anbieter von Leistungen die Möglichkeit bleiben, sich seine Vertragspartner und Forderungsschuldner auszusuchen.

Dr. Horst erinnerte in diesem Zusammenhang an das zur Verabschiedung anstehende Forderungssicherungsgesetz, das im Baugewerbe durch schärfere Sanktionsmöglichkeiten eine beschleunigte Zahlung zur Sicherung der Bauwirtschaft möglich macht. Bereits innerhalb der Landesverbandstage 2004 in Wolfsburg hatte Haus & Grund Landeschef Dr. Horst angesichts der immer drückenderen Mietforderungsaußenstände einer Erstreckung dieses Forderungssicherungsgesetzes auch auf Vermieter gefordert.

Verbandsvorsitzender Dr. Horst:
„Im Gegensatz zur Auffassung einiger Landesdatenschutzbeauftragten gibt es kein Grundrecht auf Wohnen. Schon ein Blick in den Grundrechtskatalog unserer Verfassung belegt dies. Die Väter des Grundgesetzes haben auf eine solche Regelung bewusst verzichtet, um eine Sozialisierung privaten Immobilieneigentums zu vermeiden. Was aus einem sozialisierten Wohnungsbestand wird, haben wir als Bilanz der ehemaligen DDR zur Kenntnis nehmen und mit unsäglichen Aufwand reparieren müssen. Entsprechenden Tendenzen in Gesamtdeutschland muss klar entgegengetreten werden.“

Schließlich sei, so Haus & Grund Niedersachsen, der rechtlichen Interpretation eines erhöhten Datenschutzes für Mietinteressenten mit einem möglichen Ausschluss von Bonitätsprüfungen ein Verfassungsverstoß vorzuwerfen.

Verbandschef Dr. Horst:
„Seit vielen Jahren haben die Gerichte einmütig das Recht des Vermieters bekräftigt, nach dem er im Vorfeld eines Mietvertrages zulässig Fragen zur wirtschaftlichen Bonität des Mieters stellen darf. Der vereinzelt geforderte erhöhnte Datenschutz für Mietinteressenten führt dazu, dass eine jahrelange Rechtsentwicklung mit gerichtlicher Bestätigung durch die Exikutive vom Tisch gewischt wird.
Dies verstößt gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 3 GG).“

Haus & Grund Niedersachsen hat sich mit einem diesbezüglichen Schreiben an das landeseigene, für den Datenschutz zuständige Fachministerium sowie an den landeseigenen Datenschutzbeauftragten gewandt und mit den vorgetragenen Bedenken auf die bisherigen Vermieterrechte gepocht.

Verbandschef Dr. Horst appelliert an die Vermieter in Niedersachsen:
„Lassen Sie uns gemeinsam für unsere Rechte kämpfen. Vermieter, wehrt Euch!“

© Haus & Grund Niedersachsen

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