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| In einem Musterprozess zu den Abfall- und Straßenreinigungsgebühren für 1999 hat sich Haus & Grund Braunschweig gegen die Stadt Braunschweig durchgesetzt und das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Seinem Urteil zur Folge sind die erhobenen Gebühren wegen eines Kalkulationsfehlers rechtswidrig. Hintergrund sind die umstrittenen Kosten für die Müllverbrennung. Nach Angaben von Haus & Grund Braunschweig handelt es sich für 1999 um rund 6,5 Millionen Euro, die zu Unrecht in die Gebührenkalkulation einflossen. 1999 hatten ca. 9.400 Grundeigentümer gegen die Bescheide Widerspruch erhoben. In den Folgejahren bis 2004 gingen insgesamt mehr als 10.000 Widersprüche ein. Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Frage nach dem angemessenen Preis für die Müllverbrennung, deren Kosten auf die Gebührenzahler umgelegt werden. Nach Auffassung der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig konnte die Stadt in diesem Verfahren jedoch nicht nachweisen, dass die derzeitigen Kosten angemessen sind. Ebenso konnte die Stadt nicht beweisen, dass bei einer vorherigen Ausschreibung keine geringeren Entgelte hätten vereinbart werden können. |